Führerschein, Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
Beschreibung
Zum Fahren von Kraftomnibussen ist eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE nötig. Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde Landesbetrieb Verkehr (LBV) gestellt.
Hinweis
Gewerbliche Fahrten mit Führerscheinen dieser Klassen unterliegen der Berufskraftfahrerqualifikationspflicht.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- eine Bescheinigung über die Teilnahme der Schulung für Erste Hilfe
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr
- ein Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen)
- einen Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung genutzt wird
Voraussetzungen
Der Antrag kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Fristen
Fahrerlaubnisse der D-Klassen, die zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 ablaufen, werden automatisch um 10 Monate verlängert.
Die Fristen, die bereits einmal ohne neue Gutachten verlängert wurden und zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 ablaufen, gelten um weitere 6 Monate oder bis zum 01.07.2021 als verlängert, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeit der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis der Bus-Klassen ist in der Regel nur fünf Jahre lang gültig. Sie sollte rechtzeitig, das heißt vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, erneuert werden. Nach Ablauf muss er innerhalb von 3 Jahren verlängert werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Führerscheinklasse D beantragen