Führerschein, Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR umschreiben
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder zum EWR gehört, und nun in Deutschland wohnen, dürfen Sie mit Ihrem Führerschein ab Einreise in Deutschland maximal 185 Tage (sechs Monate) fahren. Danach müssen Sie einen deutschen Führerschein beantragen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- der gültige ausländische Führerschein (ggf. mit Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher, über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden)
- ein biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
- ein Sehtest (nur bei A- und B-Klassen; z.B. durch einen Optiker)
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweise über den vorherigen Wohnsitz für mindestens sechs Monate im Ausstellungsstaat des Führerscheins (z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Mietvertrag o.ä.)
- die Terminbestätigung
zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C und D:
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV (nicht älter als ein Jahr)
- für die Klasse D ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)
- für die Klasse D ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate, beantragt beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
- bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung ein Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
- Besitz eines gültigen ausländischen Führerscheins
- der Wohnsitz des Antragstellers lag für mindestens 185 Tage (sechs Monate) im Ausstellungsstaat des ausländischen Führerscheins
Das heißt, Sie müssen mindestens sechs Monate im Ausland gemeldet gewesen sein, um den dort erworbenen Führerschein beim LBV in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen. - Bestehen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung nach abgeschlossener Vorbereitung in einer Fahrschule
Weitere Informationen dazu, wann bei der Umschreibung eine Prüfung erforderlich ist, finden Sie in der Anlage 11 zur FeV (siehe unter Links).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Für diese Dienstleistung sind die LBV-Standorte Mitte und Nord zuständig.
Vorläufige Führerscheine oder Lernführerscheine berechtigen in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen und können daher auch nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.10.2024
Stichwörter
Ausländischer Führerschein, Drittstaaten