Führerschein beantragen
Beschreibung
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen direkt in der Fahrschule abgegeben werden und die Fahrschule kümmert sich um alles Weitere.
Mit einem regulären PKW-Führerschein der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm gefahren werden. Sie können mit der Führerscheinklasse B außerdem Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Für das Transportieren von Anhängern zwischen 750 und 3.500 kg wird zusätzlich ein Anhängerführerschein benötigt (Klasse BE).
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer FahrerlaubnisWer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.
Zahlungsweise
- SEPA-Lastschrift
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 Millimeter)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
- ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- die Terminbestätigung, falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
- Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters
- Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Die erworbenen Führerscheinklassen behalten ihre Gültigkeit (Ausnahme: C- und D-Klassen).
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 04.10.2024
Stichwörter
Führerschein, Ersterteilung