Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung
Ausnahmegenehmigung von Bau- und Betriebsvorschriften nach § 70 StVZO beantragen
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße, Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen.
Beschreibung
Fahrzeuge, die den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder dem Europäischen Recht nicht entsprechen, werden in Deutschland nicht zugelassen. Darunter können zum Beispiel Fahrzeuge mit spezifizierter Bauweise oder Importfahrzeuge fallen, deren Fahrzeugumbau unverhältnismäßig wäre. Beim Landesbetrieb Verkehr können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
zuständige Stelle
Landesbetrieb Verkehr
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr (Landesbetrieb Verkehr)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr
Beschreibung
Landesbetrieb Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)
Öffnungszeiten
Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig
Kontaktperson
Ausnahmegenehmigungen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 58-2492
Fax: +49 40 4279-28240
E-Mail: ausnahmen@lbv.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Der Umfang der Unterlagen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die folgenden Dokumente werden aber mindestens benötigt:
- ein Antrag nach § 70 StVZO mit Begründung und Angabe welche oder welches Fahrzeug/Fahrzeugkombination betroffen ist sowie für welchen Zeitraum
- ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gegebenenfalls eine Handlungsvollmacht
Kosten
Die Kosten sind je nach Einzelfall variabel. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Entscheidung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen entschieden. Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der Rufnummer +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de in Anspruch nehmen.
Wichtig: Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich am Standort Mitte.
Wichtig: Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich am Standort Mitte.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung von Bau- und Betriebsvorschriften