Kfz Anmeldung, Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Möchten Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.Möchten Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.
    Durch die Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und sowie ein zugeteiltes Kennzeichen. Nach Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie das Neufahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht.

    Online-Dienst

    Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - Zulassung

    ID: S100002_S1000020040000000044

    Beschreibung

    Internetbasierte An- und Abmeldung, Umschreibung und Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
    Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen können aktuell ausschließlich mit einem vorab reservierten Kennzeichen erfolgen.

    Online erledigen

    • Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - Zulassung
      Internetbasierte An- und Abmeldung, Umschreibung und Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
      Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen können aktuell ausschließlich mit einem vorab reservierten Kennzeichen erfolgen.

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Klassische Kreditkarte

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100, Haus D

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Harburg

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schellerdamm 5-7

    21079 Hamburg

    Busse 42/154 (Schellerdamm)

    Öffnungszeiten

    Am 13. und 14. November 2024 sind die Abteilungen Fahrzeug-Zulassung und Führerschein an allen LBV-Standorten geschlossen.
    Am 07.11. schließt der Standort Harburg bereits um 13 Uhr.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergedorfer Straße 74

    21033 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr West

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr West

    Adresse

    Hausanschrift

    Schnackenburgallee 43

    22525 Hamburg

    Busse 288 Regerstraße (Ost); S3/S5 (Langenfelde)

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14 Uhr, Di 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

     Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
    • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; sofern vom Hersteller ausgefüllt)
    • CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
    • die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
    • ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
      (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
    • die Terminbestätigung

    zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

    • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
    • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

    Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

    • einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug)

    zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

    • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
    • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
    Bitte beachten Sie, dass bei einer gleichzeitigen Abmeldung Ihres vorigen Fahrzeugs (Termin "Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung") zusätzliche Unterlagen notwendig sind. Was Sie für eine Abmeldung brauchen, finden Sie unter Kfz abmelden.

    Voraussetzungen

    • Bei Privatpersonen: Der melderechtliche Wohnsitz ist in Hamburg
    • Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg
    Der LBV behält sich im Einzelfall eine Identitätsprüfung am Fahrzeug vor. Hierzu ist das Fahrzeug gegebenenfalls vorzuführen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    • Buchen Sie online einen Termin.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
    • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
    • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
    • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer


    i.d.R. taggleich

    Kosten

    Die Neuzulassung kostet zwischen 26,30 EUR und 60,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können Ihr Fahrzeug auch online zulassen (siehe Link unten unter "LBV Online-Dienste"). Für die Zulassung vor Ort buchen Sie bitte einen Termin.


    Terminbuchung
    Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Zulassung
    • Danach wählen Sie: Zulassung fabrikneues Fahrzeug (außer Wohnmobile) oder Zulassung fabrikneues Wohnmobil oder Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung.
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kfz-Zulassung (LBV) am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    fabrikneues Kraftfahrzeug zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en