Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Ersatz nach Verlust bei Verkauf ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

    Beschreibung

    Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren, muss ein Ersatzdokument beantragt werden. Ist das Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verkauft worden, dann kann die Zulassung auf den neuen Halter erst mit Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) erfolgen.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100, Haus D

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

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    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100, Haus D

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Harburg

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schellerdamm 5-7

    21079 Hamburg

    Busse 42/154 (Schellerdamm)

    Öffnungszeiten

    Am 13. und 14. November 2024 sind die Abteilungen Fahrzeug-Zulassung und Führerschein an allen LBV-Standorten geschlossen.
    Am 07.11. schließt der Standort Harburg bereits um 13 Uhr.

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergedorfer Straße 74

    21033 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Für Terminkund:innen bis auf Weiteres geschlossen.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr West

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr West

    Adresse

    Hausanschrift

    Schnackenburgallee 43

    22525 Hamburg

    Busse 288 Regerstraße (Ost); S3/S5 (Langenfelde)

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit letzter Meldebestätigung,
    • bei juristischen Personen der Nachweis der Handlungsberechtigung (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug bei Vereinen)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),  
    • Gültige Prüfbescheinigung über Hauptuntersuchung (HU),  
    • eine Überlassungserklärung des ehemaligen Halters (Verkäufer), die bestätigt, dass das Dokument vor dem Verlust an den Verlierer (Käufer) übergeben wurde
    • Ist jedoch keine Zulassungsbescheinigung (bestehend aus Teil I und Teil II) ausgefertigt worden, so ist der Fahrzeugbrief vorzulegen.

    Antragstellung in Vollmacht

    • Nur möglich wenn der Halter (Geschäftsführer des Unternehmens bei Firmenfahrzeugen) vorab eine eidesstattliche Versicherung bei einem Notar abgegeben hat und der Bevollmächtige diese vorlegen kann
    • Vollmacht im Original mit lesbarer Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
    • Ausweis des Bevollmächtigten im Original

    Voraussetzungen

    Das Fahrzeug muss in Hamburg zugelassen oder registriert sein.

    Für auswärtige Fahrzeuge werden nur Ersatzdokumente im Rahmen einer Umschreibung nach Hamburg ausgefertigt. Der Halter benötigt dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Zulassungsbehörde.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorlage der vollständigen Unterlagen kann die Ausstellung sofort erfolgen.

    Kosten

    Die Gebühren belaufen sich auf 10,20 bis 50 EUR. Ggf. kommen die Kosten für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt in Höhe von 30,70 EUR hinzu. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Beantragung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

    Terminbuchung

    1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder Verlust von Fahrzeugpapieren.
    2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
    3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
    4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
    5. Sie erhalten eine E-Mail. Den Termin bestätigen Sie bitte.

    Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    ZB I, Ersatz nach Verlust bei Verkauf ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en