Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Führerschein, Motorradklassen (AM, A1, A2, A) beantragen

    Beschreibung

    Für die Nutzung von Krafträdern gibt es eigene Führerscheinklassen. Betroffen sind die Klassen AM, A1, A2 (wird alternativ auch A80 genannt) und A.

    Klasse AM: zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leicht-Kfz

    Klasse A1: Krafträder mit max. 125 ccm und max. 11 kw oder Krads mit 80 ccm

    Klasse A2 (auch A80): Krafträder mit max. 35 kw

    Klasse A: Krafträder über 50ccm oder über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, dreirädrige Kfz über 15 kw

    Die erforderlichen Unterlagen können in der Regel beim Fahrlehrer abgeben werden, der dann für den Kunden die Fahrerlaubnis in der Fahrerlaubnisbehörde beantragt.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • 1 biometrisches Passfoto 35 X 45 mm 
    •  Bescheinigung über die Teilnahme an Erster Hilfe
    • Sehtest (vom Optiker oder Augenarzt, Gültigkeit: max. 2 Jahre)

    Voraussetzungen

    • Der Antrag kann frühestens 1/2 Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
    • Der Hauptwohnsitz ist Hamburg 
    • Der Unterricht in einer Fahrschule wurde absolviert (Die Antragstellung erfolgt bereits vorher.)
    • Die theoretische und praktische Prüfung wurde erfolgreich bestanden.(Die Antragstellung erfolgt bereits vorher.)
    • Das Mindestalter ist erreicht (16 Jahre bei AM und A1, 18 Jahre bei A2, 20 Jahre bei A mit Vorbesitz von A2, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder bei Direkterwerb)

    Kosten

    43,40 EUR gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.  

    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kann die Klasse A2 nur mit Bestehen der praktischen Prüfung (ohne theoretische Prüfung) erworben werden.

    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kann die Klasse A nur mit Bestehen der praktischen Prüfung (ohne theoretische Prüfung) erworben werden. Der Aufstieg von A2 auf A ist bereits im Alter von 20 Jahren möglich.

    Gültigkeit von Führerscheinen
    Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19.Januar 2033 umgetauscht werden.  
    Alle weiteren Informationen über die Beantragung von Führerscheinen erhalten Sie unter den Links "LBV, Führerschein" und "LBV, EU-Führerscheinklassen" (siehe unten).   

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Motorradführerschein beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en