Kfz Anmeldung, Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
Beschreibung
Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) und soll nun wieder zugelassen werden.
Sollten Sie umgezogen sein oder ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug erworben haben, werden die Fahrzeughalterdaten bei der Wiederzulassung aktualisiert.
Online-Dienst
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - Zulassung
Beschreibung
Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen können aktuell ausschließlich mit einem vorab reservierten Kennzeichen erfolgen.
Online erledigen
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - ZulassungInternetbasierte An- und Abmeldung, Umschreibung und Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen können aktuell ausschließlich mit einem vorab reservierten Kennzeichen erfolgen.
Zahlungsweise
- giropay
- Klassische Kreditkarte
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Am 07.11. schließt der Standort Harburg bereits um 13 Uhr.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr West
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14 Uhr, Di 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Unternehmen: Firmennachweis (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen)
- elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Nummer- (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung
- gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU) (TÜV), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie ggf. Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
- ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren (siehe "LBV, SEPA-Mandat für Kfz Steuer" unter Links)
Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich. - Terminbestätigung
- Freigabebestätigung der Polizei, dass das Fahrzeug nicht mehr in der Sachfahndung ist
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
- Ausweis des Beauftragten im Original
Voraussetzungen
- ist außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) und soll nun wieder zugelassen werden.
- Bei Privatpersonen: Der melderechtliche Hauptwohnsitz des Halters ist in Hamburg.
- Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung oder des Gewerbetreibenden ist in Hamburg.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
- Ihr Fahrzeug ist zugelassen.
Online-Beantragung: Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Sie können den Antrag auf Wiederzulassung auch online stellen, hierzu müssen Sie bei der Abmeldung nicht unbedingt die letzte Halterin oder der letzte Halter des Fahrzeugs gewesen sein, allerdings müssen Sie in Hamburg wohnhaft sein. (Link siehe unten).
Voraussetzungen dafür sind außerdem
- ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
- eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- eine bei der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) erfolgte Kennzeichenreservierung (für maximal ein Jahr).
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Fällige Fahrzeuguntersuchungen nachholen
Wenn im Zeitraum zwischen der Abmeldung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeugs eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeugs durchgeführt werden.
Nach langer Außerbetriebsetzung Sachverständigengutachten erforderlich
Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (7 Jahre nach der Abmeldung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
Unter Umständen neues Kennzeichen erforderlich
Ist bei der Abmeldung keine Reservierung des Kennzeichens erfolgt oder erfolgt die Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Fahrten mit zugeteilten, ungesiegelten Kennzeichen
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, können auch mit zugeteilten, ungesiegelten Kennzeichen vorgenommen werden, wenn die Versicherung dies abdeckt. Solche Fahrten sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung (TÜV) und zur Zulassungsbehörde. Beschränkt sind diese Fahrten auf den Zulassungsbezirk und auf die angrenzenden Zulassungsbezirke.
Terminbuchung
Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie:
Zulassung - Danach wählen Sie: Wiederzulassung eines abgemeldeten Gebrauchtfahrzeuges oder Wiederzulassung eines abgemeldeten Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland.
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kfz-Zulassung (LBV) am 24.05.2023
Stichwörter
Kfz Anmeldung, Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen innerhalb Deutschlands, Privatpersonen