Kfz Anmeldung, Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs

    Ein abgemeldetes Fahrzeug kann auf Antrag wieder zugelassen werden.

    Beschreibung

    Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) und soll nun wieder zugelassen werden.
    Sollten Sie umgezogen sein oder ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug erworben haben, werden die Fahrzeughalterdaten bei der Wiederzulassung aktualisiert.

     

    Online-Dienst

    Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - Zulassung

    ID: S100002_S1000020040000000044

    Beschreibung

    Internetbasierte An- und Abmeldung, Umschreibung und Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
    Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen können aktuell ausschließlich mit einem vorab reservierten Kennzeichen erfolgen.

    Online erledigen

    • Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - Zulassung
      Internetbasierte An- und Abmeldung, Umschreibung und Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
      Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen können aktuell ausschließlich mit einem vorab reservierten Kennzeichen erfolgen.

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Klassische Kreditkarte

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100, Haus D

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Harburg

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schellerdamm 5-7

    21079 Hamburg

    Busse 42/154 (Schellerdamm)

    Öffnungszeiten

    Am 13. und 14. November 2024 sind die Abteilungen Fahrzeug-Zulassung und Führerschein an allen LBV-Standorten geschlossen.
    Am 07.11. schließt der Standort Harburg bereits um 13 Uhr.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergedorfer Straße 74

    21033 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr West

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr West

    Adresse

    Hausanschrift

    Schnackenburgallee 43

    22525 Hamburg

    Busse 288 Regerstraße (Ost); S3/S5 (Langenfelde)

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14 Uhr, Di 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Unternehmen: Firmennachweis (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen)
    • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Nummer- (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung
    • gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU) (TÜV), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie ggf. Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
    • ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren (siehe "LBV, SEPA-Mandat für Kfz Steuer" unter Links)
      Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
    • Terminbestätigung
    zusätzlich, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Diebstahl wieder angefunden wurde:
    • Freigabebestätigung der Polizei, dass das Fahrzeug nicht mehr in der Sachfahndung ist
    zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:
    • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
    • Ausweis des Beauftragten im Original

    Voraussetzungen

    • ist außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) und soll nun wieder zugelassen werden.
    • Bei Privatpersonen: Der melderechtliche Hauptwohnsitz des Halters ist in Hamburg.
    • Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung oder des Gewerbetreibenden ist in Hamburg.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Buchen Sie online einen Termin.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
    • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
    • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
    • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

    Online-Beantragung: Internetbasierte Fahrzeugzulassung
    Sie können den Antrag auf Wiederzulassung auch online stellen, hierzu müssen Sie bei der Abmeldung nicht unbedingt die letzte Halterin oder der letzte Halter des Fahrzeugs gewesen sein, allerdings müssen Sie in Hamburg wohnhaft sein. (Link siehe unten).
    Voraussetzungen dafür sind außerdem
    • ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
    • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • eine bei der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) erfolgte Kennzeichenreservierung (für maximal ein Jahr).
    Hinweis: Auf der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) ist ein verdeckter, aber freilegbarer Sicherheitscode aufgebracht, der an einem silbernen Aufkleber zu erkennen ist.

    Fristen

    Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    i.d.R. taggleich

    Kosten

    23,00 bis 50,00 EUR nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das bisherige amtliche Kennzeichen kann nur weiter genutzt werden, wenn es bei der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) zu diesem Zweck reserviert wurde.
    Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

    Fällige Fahrzeuguntersuchungen nachholen
    Wenn im Zeitraum zwischen der Abmeldung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeugs eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeugs durchgeführt werden.

    Nach langer Außerbetriebsetzung Sachverständigengutachten erforderlich
    Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (7 Jahre nach der Abmeldung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

    Unter Umständen neues Kennzeichen erforderlich
    Ist bei der Abmeldung keine Reservierung des Kennzeichens erfolgt oder erfolgt die Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

    Fahrten mit zugeteilten, ungesiegelten Kennzeichen
    Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, können auch mit zugeteilten, ungesiegelten Kennzeichen vorgenommen werden, wenn die Versicherung dies abdeckt. Solche Fahrten sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung (TÜV) und zur Zulassungsbehörde. Beschränkt sind diese Fahrten auf den Zulassungsbezirk und auf die angrenzenden Zulassungsbezirke.

    Terminbuchung
    Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie:
      Zulassung
    • Danach wählen Sie: Wiederzulassung eines abgemeldeten Gebrauchtfahrzeuges oder Wiederzulassung eines abgemeldeten Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland.
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Hamburg

      Herausgeber

      Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Kfz-Zulassung (LBV) am 24.05.2023

      Version

      Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

      Stichwörter

      Kfz Anmeldung, Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen innerhalb Deutschlands, Privatpersonen

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Fehlende Sprachbezeichnung

      Sprache: en