Widmung und Entwidmung von Wegen, Straßen und Plätzen
Beschreibung
Die Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen wird in Hamburg von der Wegeaufsichtsbehörde verfügt und Ihnen über das Anzeigeblatt bekannt gemacht.
In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass ein Weg, eine Straße oder ein Platz nur beschränkt öffentlich genutzt werden darf (zum Beispiel nur für Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Durch Entwidmung verliert eine gewidmete Straße, ein Weg oder ein Platz den Status eines öffentlichen Weges.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Management des Öffentlichen Raums - Zentrale Dienste undOrdnungswidrigkeiten (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Management des Öffentlichen Raums - Zentrale Dienste undOrdnungswidrigkeiten)
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Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Management des Öffentlichen Raums - Zentrale Dienste undOrdnungswidrigkeiten
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Hausanschrift
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3063 MR21
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung)
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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung
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MR23 Tiefbau-Unterhaltung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-6126
Fax: +49 40 4279-04234
E-Mail: MR@hamburg-nord.hamburg.de
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Bezirksamt Bergedorf -Interner Service- (Bezirksamt Bergedorf -Interner Service-)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf -Interner Service-
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Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
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Widmungen
Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung (Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung)
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Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Um Wartezeit für Sie zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit uns.
Kontaktperson
3352 MR11
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 71-3352
Fax: +49 40 427 90-7475
E-Mail: mr@harburg.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR132 - Flächenverwaltung (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR132 - Flächenverwaltung)
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Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR132 - Flächenverwaltung
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Management des öffentlichen Raumes Mitte
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-3476
Fax: +49 40 4279-01364
E-Mail: MR@hamburg-mitte.hamburg.de
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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung)
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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung
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Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
E - MR 11 Widmungen - Entwidmungen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2039
Fax: +49 40 427 90-3950
E-Mail: mr1@eimsbuettel.hamburg.de
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentrale Dienste - Geschäftsstelle (Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentrale Dienste - Geschäftsstelle)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentrale Dienste - Geschäftsstelle
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 8-16, Fr 8-14 Uhr
Kontaktperson
A-MR 11 Management des öffentlichen Raumes-A
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHApG2/part/X
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Die zuständige Stelle prüft die Eigentumsverhältnisse der von einer Widmungsabsicht betroffenen Straßen, Wege und Plätze, gegebenenfalls muss vor der Widmung eine Übernahme in das Verwaltungsvermögen des örtlich zuständigen Bezirkes erfolgen
- Die zuständige Stelle hört die von der Widmung beziehungsweise Entwidmung betroffenen Akteure an, mit der Möglichkeit, Einwände zu äußern
- Parallel zur Anhörung wird im Amtsblatt auf die Widmungs- beziehungsweise Entwidmungsabsicht Innerhalb der Anhörungsfrist geäußerte Bedenken werden den für die Widmung beziehungsweise Entwidmung verantwortlichen Stellen zur Prüfung vorgelegt
- Sollten der Widmung beziehungsweise Entwidmung keine oder keine erheblichen Bedenken entgegenstehen, wird die Durchführung der Widmung oder Entwidmung im Amtsblatt veröffentlicht
- Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird die Widmung beziehungsweise Entwidmung rechtskräftig
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn der Weg für die öffentliche Nutzung entbehrlich wird, kann die Widmung rückgängig gemacht werden (Entwidmung). Eine Entwidmung kann auch vorgenommen werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies notwendig macht. Eine Entwidmung wird ebenfalls öffentlich bekanntgemacht.
Eine Nutzung, die über den Rahmen der Widmung hinausgeht, ist eine Sondernutzung. Um eine Sondernutzung vornehmen zu können, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Widmungen-Entwidmungen (BVM) am 09.01.2024
Stichwörter
Fußgängerzone