Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen Genehmigung

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen

    Beschreibung


    Wesentliche Änderungen umfassen die Änderung des Umfangs oder der Betriebsweise einer gentechnischen Anlage. Für diese Änderungen für gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4 benötigen Sie ebenfalls die Genehmigung der zuständigen Stelle.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher oder elektronischer Antrag       
    • weitere benötigte Unterlagen zum Vorhaben zur Prüfung der Voraussetzungen, wie
    • Lageplan, Bauzeichnungen und Einrichtungs- oder Stellplan, aus dem die Lage der Sozialräume und
      • des Laborbereichs und/oder
      • des Produktionsbereichs und/oder
      • des Gewächshauses/der Klimakammer
      • der Tierräume und gegebenenfalls Beschreibung der Abschirmung der Tieranlage
    • Kopie der Betriebsanweisung gemäß § 17 Absatz 2 GenTSV
    • Kopie des Hygieneplans gemäß § 17 Absatz 3 GenTSV
    • Kopie des Hautschutzplans gemäß Anlagen 2 bis 4 GenTSV
    • gegebenenfalls Fließbild nach EN ISO 10628
    • gegebenenfalls Programm zur erfolgreichen Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, Unkräutern, Gliederfüßlern und Nagetieren gemäß § 15 in Verbindung mit Anlage 3 Abschnitt I b Nummer 3; Abschnitt II b Nr. 5 GenTSV
    • gegebenenfalls Wirksamkeitsnachweis Autoklavierverfahren
    • gegebenenfalls Wirksamkeitsnachweis Inaktivierung durch chemische Verfahren
    • Unterlagen, die Ihre die Sachkunde des Projektleiters oder der Projektleiterin und der für die Biologische Sicherheit beauftragten Person und Zuverlässigkeit belegen
    • Unterlagen, die die Sachkunde und Zuverlässigkeit Ihrer entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belegen
    • Gegebenenfalls Nachweis der Gemeinnützigkeit des Betreibers oder der Betreiberin

    Voraussetzungen

    .

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__8.html

    § 10 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__10.html

    § 11 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__11.html

    Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gentsv_2021/index.html

    Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gentvfv/index.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch innerhalb eines Monats nachdem Sie den Bescheid erhalten haben

    Verfahrensablauf

    Fristen

    Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit der Errichtung oder dem Betrieb der gentechnischen Anlagen beginnen dürfen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art des Verfahrens.
    Wenn alle erforderlichen Unterlagen und die sicherheitstechnische Einstufung durch die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit vorliegen, entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von 90 Tagen über Ihren Genehmigungsantrag.

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß der Umweltgebührenordnung an. Die Höhe ist gegebenenfalls abhängig vom Gegenstandswert der gentechnischen Anlage. Die genaue Höhe können Sie vorab von der zuständigen Stelle erfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Immissionsschutz am 08.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gentechnikrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en