Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen Genehmigung
Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen
Beschreibung
Wesentliche Änderungen umfassen die Änderung des Umfangs oder der Betriebsweise einer gentechnischen Anlage. Für diese Änderungen für gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4 benötigen Sie ebenfalls die Genehmigung der zuständigen Stelle.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher oder elektronischer Antrag
- weitere benötigte Unterlagen zum Vorhaben zur Prüfung der Voraussetzungen, wie
- Lageplan, Bauzeichnungen und Einrichtungs- oder Stellplan, aus dem die Lage der Sozialräume und
- des Laborbereichs und/oder
- des Produktionsbereichs und/oder
- des Gewächshauses/der Klimakammer
- der Tierräume und gegebenenfalls Beschreibung der Abschirmung der Tieranlage
- Kopie der Betriebsanweisung gemäß § 17 Absatz 2 GenTSV
- Kopie des Hygieneplans gemäß § 17 Absatz 3 GenTSV
- Kopie des Hautschutzplans gemäß Anlagen 2 bis 4 GenTSV
- gegebenenfalls Fließbild nach EN ISO 10628
- gegebenenfalls Programm zur erfolgreichen Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, Unkräutern, Gliederfüßlern und Nagetieren gemäß § 15 in Verbindung mit Anlage 3 Abschnitt I b Nummer 3; Abschnitt II b Nr. 5 GenTSV
- gegebenenfalls Wirksamkeitsnachweis Autoklavierverfahren
- gegebenenfalls Wirksamkeitsnachweis Inaktivierung durch chemische Verfahren
- Unterlagen, die Ihre die Sachkunde des Projektleiters oder der Projektleiterin und der für die Biologische Sicherheit beauftragten Person und Zuverlässigkeit belegen
- Unterlagen, die die Sachkunde und Zuverlässigkeit Ihrer entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belegen
- Gegebenenfalls Nachweis der Gemeinnützigkeit des Betreibers oder der Betreiberin
Voraussetzungen
.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__8.html
§ 10 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__10.html
§ 11 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__11.html
Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gentsv_2021/index.html
Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gentvfv/index.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__8.html
§ 10 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__10.html
§ 11 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__11.html
Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gentsv_2021/index.html
Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gentvfv/index.html
Rechtsbehelf
Widerspruch innerhalb eines Monats nachdem Sie den Bescheid erhalten haben
Verfahrensablauf
Fristen
Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit der Errichtung oder dem Betrieb der gentechnischen Anlagen beginnen dürfen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art des Verfahrens.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen und die sicherheitstechnische Einstufung durch die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit vorliegen, entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von 90 Tagen über Ihren Genehmigungsantrag.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen und die sicherheitstechnische Einstufung durch die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit vorliegen, entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von 90 Tagen über Ihren Genehmigungsantrag.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Umweltgebührenordnung an. Die Höhe ist gegebenenfalls abhängig vom Gegenstandswert der gentechnischen Anlage. Die genaue Höhe können Sie vorab von der zuständigen Stelle erfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Immissionsschutz am 08.08.2024
Stichwörter
Gentechnikrecht