Sterbefallbeurkundungen
Beschreibung
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist (nur aktuelle Sterbefälle).
Jeder Sterbefall, der in einer Einrichtung geschieht, wird von dieser Einrichtung (Altenheim, Pflegeheim, Krankenhaus, Hospiz) an das zuständige Standesamt gemeldet. Die Einrichtung übersendet in der Regel auch die Todesbescheinigung (Totenschein) des Arztes an das Standesamt. Eine weitere Sterbefallanzeige, die auch Daten enthält, die die Einrichtung ggf. nicht hat, wird in der Regel durch den Bestatter an das zuständige Standesamt gesandt. Der Bestatter sendet dem Standesamt auch die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen wie z.B. Ausweis oder Pass des Verstorbenen, Geburtsurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde des Verstorbenen ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners etc. zu. Welche weiteren Unterlagen notwendig sein könnten hängt vom Einzelfall ab.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.
Weitere Informationen
Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Kontaktperson
2289 ST1
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 71-2289
Fax: +49 40 427 90-7909
E-Mail: Sterbefall@harburg.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Vorkasse: Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben für die Überweisung.<br /> Nur für Groß- und/oder Dauerkunden und Bestatter ist auch Zahlung per Rechnung möglich.
Weitere Informationen
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag und Donnerstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Kontaktperson
2260 ST1
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-2260
Fax: +49 40 427 90-5996
E-Mail: Sterbefaelle@wandsbek.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeit für Urkundenausstellungen ist Di von 8-12 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!
Kontaktperson
ST3 Standesamt Hamburg-Nord
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Die Gebühren sind grundsätzlich per Rechnung zu begleichen.
Weitere Informationen
Die Sterbeabteilung wird anschließend einen Termin mit dem Bestattungsinstitut vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Kontaktperson
Sterbefälle (Eimsbüttel)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
A-ST-2 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- Wenn Sie als Privatperson einen Todesfall direkt anzeigen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
- Von der verstorbenen Person wird benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung,
- ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) und
- Nachweis über den Familienstand z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners etc.
- Geburtsurkunde
- Es kann die Vorlage weiterer Nachweise nötig sein. Dies hängt vom Einzelfall ab.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__28.html
§ 38 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__38.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- die Todesbescheinigung,
- den Ausweis/Pass des Verstorbenen sowie seine Geburtsurkunde
- gegeben falls seine Heiratsurkunde
- gegeben falls auch den Scheidungsbeschluss
- gegeben falls auch die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners
- Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Passes sowie Ihrer Meldebescheinigung zu.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei der Sterbefallbeurkundung wird lediglich die erforderliche Bescheinigung für die Beerdigung ausgestellt. Sterbeurkunden werden gesondert gegen Gebühr ausgestellt.
- Es können telefonisch keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand gegeben werden. Bitte wenden Sie sich an das Bestattungsunternehmen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 19.06.2023
Stichwörter
Todesfall, Beurkundungen