Organ- und Gewebespendeausweis

    Organspendeausweis

    Sie können einen blanko Organspendeausweis anfordern und Ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende erklären.

    Beschreibung

    Sie erhalten den blanko Organspendeausweis in der Regel bei den Krankenkassen, in Hausarztpraxen, Apotheken, Kundenzentren der Bezirksämter oder als Download unter https://www.hamburg.de/resource/blob/34852/9239dcc85368b992486e82d806dc360b/organspendeausweis-bzga-pdf-data.pdf.

    Sie können ihn zudem beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr oder über die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen/ anfordern. Hier können Sie zudem kostenlos Informationsmaterial bestellen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - Amt für Gesundheit (Sozialbehörde - Amt für Gesundheit)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - Amt für Gesundheit

    Beschreibung

    Sozialbehörde - Amt für Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Kontaktperson

    • DL SOZIALES Organspende
      Hausanschrift

      Billstraße 80

      20539 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 800 90 40 400

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Entfällt

    Voraussetzungen

    Ab 16 Jahren können Sie eine eigene Entscheidung für oder gegen die Organspende treffen. Einen Widerspruch können Sie bereits mit 14 Jahren erklären.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
    § 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/__2.html

    Rechtsbehelf

    Entfällt

    Verfahrensablauf

    Sie können einen blanko Organspendeausweis anfordern und ausfüllen. Diesen nehmen Sie zu Ihren persönlichen Unterlagen, die Behörde oder andere Stellen erhalten keine Kopie oder dergleichen. Möchten Sie Ihre Entscheidung ändern, vernichten Sie den Organspendeausweis und füllen einen neuen aus.

    Fristen

    Entfällt

    Bearbeitungsdauer

    Entfällt

    Kosten

    Entfällt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen zum Thema Organspende finden Sie unter https://www.organspende-info.de/ oder unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/gesundheit/organspende/entscheide-dich-jetzt-organspende-rettet-leben-34850

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Organspende am 09.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Organspender-Card

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en