Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen, müssen Sie dieses gleichzeitig anmelden.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung müssen Sie abgeben, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb als Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle beginnen. Dies ist der Fall bei
    • Neugründung
    • Wechsel der Rechtsform
    • Gesellschaftereintritt
    • Wiedereröffnung nach Verlegung aus anderem Meldebezirk
    • Übergang nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung)
    • Übernahme (Erbfolge, Kauf oder Pacht)
    Mit der Anmeldung eines Gewerbes ermöglichen Sie der zuständigen Stelle, die Gewerbeausübung zu überwachen und statistische Daten zu erheben.

    Online-Dienst

    Gewerbeanzeige

    ID: S100002_S1000020040000000036

    Beschreibung

    Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbebetrieben

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Altona

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeanzeigen (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeanzeigen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeanzeigen

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeanzeigen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 6

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Kontaktzeit: Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr. Ihr Anliegen erledigen Sie bitte über den Online-Service für Gewerbeanzeigen, per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Vorsprachen vor Ort sind nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31- (Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31-)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31-

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31-

    Adresse

    Hausanschrift

    Wentorfer Straße 38a

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Den Kundenservice in Bergedorf erreichen Sie telefonisch unter (040) 42891- 4000 am Mo. Di. Do. von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr und Fr. 08.00-12.00 Uhr oder per Mail: Kundenservice-WBZ@bergedorf.hamburg.de .

    Ihre Anliegen erledigen Sie bitte weiterhin online, per Mail oder Post unter den angegeben Kontaktdaten.

    Sollten Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Ihr Anliegen erledigen Sie bitte per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie im Ausnahmefall eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen (Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgarten 9

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Das Foyer des Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) ist in der Zeit 27.11.2024 bis 04.12.2024 geschlossen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Bitte zahlen Sie bargeldlos (EC- /Kreditkarte). Wir stellen verstärkt auf bargeldlose Zahlungen um.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen (Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgarten 9

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Das Foyer des Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) ist in der Zeit 27.11.2024 bis 04.12.2024 geschlossen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 2

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Termine zur persönlichen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher (z. B. E-Mail) Vereinbarung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jessenstraße 1-3

    22767 Hamburg

    Technisches Rathaus

    S1/S3 Königstraße, Busse 16/112/115 Große Bergstraße oder Goethestraße

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nur nach Vereinbarung.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel: Personalausweis oder Reisepass )
    • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
    • Bei juristischen Personen, Personengesellschaften: Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter
    • Zustimmungserklärung Gesellschafter
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte
    Melden Sie als gewerbetreibende Person das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführende Gesellschafterin oder als geschäftsführender Gesellschafter beziehungsweise als deren gesetzliche Vertretung an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Die Vollmacht wird nur benötigt, wenn die anzeigende Person keine vertretungsberechtigte Person des Gewerbebetriebes ist.

    Voraussetzungen

    Sie möchten ein Gewerbe betreiben.

    Meldepflichtig sind Sie:
    • wenn Sie ein Einzelgewerbe betreiben,
    • als geschäftsführende Gesellschafterin oder geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (zum Beispiel OHG, GbR),
    • als persönlich haftende Gesellschafterin oder persönlich haftender Gesellschafter einer KG,
    • als Kommanditistin oder Kommanditist einer KG, wenn Sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen sowie
    • als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH, AG).
    Nicht meldepflichtig sind Sie unter anderem:
    • als Urproduzentin oder Urproduzent (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei),
    • als Freiberuflerin oder Freiberufler (unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten),
    • wenn Sie Kinder betreuen oder erziehen,
    • als unterrichtende Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 14 Gewerbeordnung (GewO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html

    § 15 Gewerbeordnung (GewO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__15.html

    § 11 Gewerbeordnung (GewO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__11.html

    Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung (WiVwGebO HA
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WiVwGebOHA1991rahmen

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie können Ihr Gewerbe durch persönliche Vorsprache oder schriftlich mittels Formular oder elektronisch anmelden. Fügen Sie bei Anmeldung Ihres Gewerbes mittels Formular in schriftlicher oder elektronischer Form eine Kopie aller erforderlichen Dokumente bei.
    • Wenn Sie die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen, müssen Sie den Formular „Gewerbe-Anmeldung" ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular „Gewerbe-Anmeldung" bekommen Sie im Internet.
    • Im elektronischen Verfahren geben Sie die gleichen Daten an, wie bei der persönlichen Anmeldung. Sie benötigen das Formular nicht und müssen nicht persönlich unterschreiben.
    • Sie können Ihr Gewerbe auch von einer nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigten und ausgewiesenen Person ummelden lassen.
    • Senden Sie die Unterlagen an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die Behörde teilt Ihnen die Höhe der Gebühren mit.
    • Sie begleichen die Gebühren.
    • Sie erhalten eine Bescheinigung von der zuständigen Stelle für Ihre Gewerbeummeldung.
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen weiter, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Anfang der Gewerbetätigkeit anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Bestätigung der Gewerbeanmeldung in der Regel innerhalb von 2 Wochen. Die Bearbeitungszeit variiert je nach aktueller Lage.

    Kosten

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG und weitere) beträgt die Gebühr pro Gesellschafter 20,00 Euro. Kosten für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung betragen 10,00 Euro.

    Gebühr 20 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (zum Beispiel Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft), die Verwaltung eigenen Vermögens (zum Beispiel eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (zum Beispiel illegales Glücksspiel).
    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.
    Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige der Person, von der Sie gesetzliche vertreten wird, zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH.

    Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).

    Melden Sie Ihr Gewerbe persönlich an, um Zweifelsfragen schnell und abschließend klären zu können.
    Fügen Sie bei Anmeldung eines Gewerbes mittels Formblatt in schriftlicher oder elektronischer Form eine Kopie aller erforderlichen Dokumente bei.

    Vor der Anmeldung eines Gewerbes eines Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Geschäfts ermächtigen und das zuständige Amtsgericht (Abteilung für Familiensachen) muss diese Ermächtigung genehmigen.

    Von der Gewerbeanzeige erhalten unter anderem eine Mitteilung:
    das zuständige Finanzamt
    die Handelskammer beziehungsweise die Handwerkskammer
    die Berufsgenossenschaft
    das staatliche Amt für Arbeitsschutz
    Diese Mitteilung ersetzt nicht eine besondere Meldepflicht. Insbesondere ist bei Handwerksbetrieben noch eine Anmeldung bei der Handwerkskammer erforderlich.
    Die Eintragung im Handelsregister ersetzt oder beinhaltet nicht die Anzeige gemäß § 14 GewO (Anzeigepflicht).
    Gewerbeanmeldungen werden auch in der Handwerkskammer Hamburg und in der Handelskammer Hamburg entgegengenommen.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (zum Beispiel Bewachungsgewerbe) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Im Rahmen der Anmeldung eines Gewerbes sind Sie nach § 138 AO verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse zu erteilen. Den dafür vorgesehenen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ müssen Sie innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Gewerbebetriebs oder der Betriebsstätte auf elektronischem Weg nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermitteln. Zum Ausfüllen und Übermitteln des Fragebogens nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de. Weitere Informationen erhalten Sie aus der beigefügten ELSTER-Anleitung, unter www.hamburg.de/fb/informationen-fuer-buerger oder von Ihrem zuständigen Finanzamt unter der Behördenrufnummer 115.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wirtschaftsordnung am 26.06.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gewerbeanmeldungen, Bezirksamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en