Gewerbe anmelden
Beschreibung
- Neugründung
- Wechsel der Rechtsform
- Gesellschaftereintritt
- Wiedereröffnung nach Verlegung aus anderem Meldebezirk
- Übergang nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung)
- Übernahme (Erbfolge, Kauf oder Pacht)
Online-Dienst
Gewerbeanzeige
Beschreibung
Online erledigen
- GewerbeanzeigeAnmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbebetrieben
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeanzeigen (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeanzeigen)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeanzeigen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Kontaktzeit: Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr. Ihr Anliegen erledigen Sie bitte über den Online-Service für Gewerbeanzeigen, per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Vorsprachen vor Ort sind nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Kontaktperson
VS111 Verbraucherschutz-Gewerbe
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31- (Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31-)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31-
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Adresse
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Öffnungszeiten
Ihre Anliegen erledigen Sie bitte weiterhin online, per Mail oder Post unter den angegeben Kontaktdaten.
Sollten Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ihr Anliegen erledigen Sie bitte per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie im Ausnahmefall eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Kontaktperson
E - Gewerbeang
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Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine zur persönlichen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher (z. B. E-Mail) Vereinbarung
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen (Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen
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Öffnungszeiten
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Bitte zahlen Sie bargeldlos (EC- /Kreditkarte). Wir stellen verstärkt auf bargeldlose Zahlungen um.
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen (Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten nur nach Vereinbarung.
Kontaktperson
A-VS-121
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-6058
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel: Personalausweis oder Reisepass )
- bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
- Bei juristischen Personen, Personengesellschaften: Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter
- Zustimmungserklärung Gesellschafter
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Voraussetzungen
Meldepflichtig sind Sie:
- wenn Sie ein Einzelgewerbe betreiben,
- als geschäftsführende Gesellschafterin oder geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (zum Beispiel OHG, GbR),
- als persönlich haftende Gesellschafterin oder persönlich haftender Gesellschafter einer KG,
- als Kommanditistin oder Kommanditist einer KG, wenn Sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen sowie
- als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH, AG).
- als Urproduzentin oder Urproduzent (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei),
- als Freiberuflerin oder Freiberufler (unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten),
- wenn Sie Kinder betreuen oder erziehen,
- als unterrichtende Person.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
§ 15 Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__15.html
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__11.html
Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung (WiVwGebO HA
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WiVwGebOHA1991rahmen
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie können Ihr Gewerbe durch persönliche Vorsprache oder schriftlich mittels Formular oder elektronisch anmelden. Fügen Sie bei Anmeldung Ihres Gewerbes mittels Formular in schriftlicher oder elektronischer Form eine Kopie aller erforderlichen Dokumente bei.
- Wenn Sie die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen, müssen Sie den Formular „Gewerbe-Anmeldung" ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular „Gewerbe-Anmeldung" bekommen Sie im Internet.
- Im elektronischen Verfahren geben Sie die gleichen Daten an, wie bei der persönlichen Anmeldung. Sie benötigen das Formular nicht und müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Sie können Ihr Gewerbe auch von einer nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigten und ausgewiesenen Person ummelden lassen.
- Senden Sie die Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die Behörde teilt Ihnen die Höhe der Gebühren mit.
- Sie begleichen die Gebühren.
- Sie erhalten eine Bescheinigung von der zuständigen Stelle für Ihre Gewerbeummeldung.
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen weiter, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr 20 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (zum Beispiel Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft), die Verwaltung eigenen Vermögens (zum Beispiel eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (zum Beispiel illegales Glücksspiel).
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.
Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige der Person, von der Sie gesetzliche vertreten wird, zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH.
Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Melden Sie Ihr Gewerbe persönlich an, um Zweifelsfragen schnell und abschließend klären zu können.
Fügen Sie bei Anmeldung eines Gewerbes mittels Formblatt in schriftlicher oder elektronischer Form eine Kopie aller erforderlichen Dokumente bei.
Vor der Anmeldung eines Gewerbes eines Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Geschäfts ermächtigen und das zuständige Amtsgericht (Abteilung für Familiensachen) muss diese Ermächtigung genehmigen.
Von der Gewerbeanzeige erhalten unter anderem eine Mitteilung:
das zuständige Finanzamt
die Handelskammer beziehungsweise die Handwerkskammer
die Berufsgenossenschaft
das staatliche Amt für Arbeitsschutz
Diese Mitteilung ersetzt nicht eine besondere Meldepflicht. Insbesondere ist bei Handwerksbetrieben noch eine Anmeldung bei der Handwerkskammer erforderlich.
Die Eintragung im Handelsregister ersetzt oder beinhaltet nicht die Anzeige gemäß § 14 GewO (Anzeigepflicht).
Gewerbeanmeldungen werden auch in der Handwerkskammer Hamburg und in der Handelskammer Hamburg entgegengenommen.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (zum Beispiel Bewachungsgewerbe) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Im Rahmen der Anmeldung eines Gewerbes sind Sie nach § 138 AO verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse zu erteilen. Den dafür vorgesehenen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ müssen Sie innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Gewerbebetriebs oder der Betriebsstätte auf elektronischem Weg nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermitteln. Zum Ausfüllen und Übermitteln des Fragebogens nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de. Weitere Informationen erhalten Sie aus der beigefügten ELSTER-Anleitung, unter www.hamburg.de/fb/informationen-fuer-buerger oder von Ihrem zuständigen Finanzamt unter der Behördenrufnummer 115.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wirtschaftsordnung am 26.06.2024
Stichwörter
Gewerbeanmeldungen, Bezirksamt