Apostillen für das Ausland beantragen
Beschreibung
Wenn Sie eine deutsche Urkunde (zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder ein Zeugnis) im Ausland verwenden möchten, kann die ausländische Behörde eine Echtheitsbestätigung verlangen. Dies kann durch eine Apostille oder Vorbeglaubigung (mit anschließender Legalisation) erfolgen.
Beglaubigt wird:
- die Echtheit der Unterschrift,
- die Eigenschaft oder Rolle, in welcher die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner gehandelt hat und
- gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport:
- Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Urkunden oder Dokumente, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden
- für 1 bis 3 Dokumente
- für 4 bis 6 Dokumente
- ab 7 Dokumente (nur Abgabe der Dokumente)
- Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Abschriften (Kopie) einer Urkunde oder eines Dokumentes, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden
- für 1 bis 2 Dokumente
- für 3 bis 4 Dokumente
- ab 5 Dokumente (nur Abgabe der Dokumente)
- Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Übersetzungen eines in Hamburg vereidigten Dolmetschers
- für 1 bis 2 Dokumente
- für 3 bis 4 Dokumente
- ab 5 Dokumente (nur Abgabe der Dokumente)
Amtsgericht Hamburg:
- Echtheitsbestätigung (Apostille oder Beglaubigung) für Urkunden oder Dokumente der Hamburger Amtsgerichte, wie Gerichtsentscheidungen (zum Beispiel Scheidungsbeschluss, Versäumnisurteil, Adoptionsbeschluss, Erbscheinausfertigung und weitere)
Landgericht Hamburg:
- Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Urkunden und Dokumente des Landgerichts Hamburg und für privatrechtliche Dokumente (wie Vollmachten), die zuvor von einem Hamburger Notariat beglaubigt worden sind
Online-Dienst
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Beschreibung
- Vorbeglaubigung
- Haager Apostille
- Abschrift (Kopie) mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Übersetzung mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Iranstempel
- Unterschriftsbestätigung
Online erledigen
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251 (Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprache nur mit Termin möglich! Bitte beachten Sie die Hinweise (siehe unten) in den Rubriken "Wichtige Hinweise" und "Ablauf, Dauer und Gebühren".
Internet
- Amt für Migration
- Iranstempel
- Unterschriftsbeglaubigung
- Apostille für das Ausland
- Landgericht Hamburg bei notariellen Beglaubigungen
- Amtsgericht Verwaltung bei Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte
- Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung, ab 01.01.2023 - Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.
erforderliche Unterlagen
Im Terminvorspracheverfahren:
- Terminbuchungsnachweis
- Ausweisdokument
- Ihr Original Dokument ohne Zweckbindung, dies Sie zur Vorabprüfung per E-Mail an uns versandt haben.
- EC Karte oder Bargeld
Im Verfahren per Post:
Adressieren an:
Behörde für Inneres und SportAmt für Migration
M251
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Notwendige Angaben im Anschreiben des Postverfahrens:
- Bestimmungsland der Urkunde (z.B. Russland)
- Ihre Anschrift
- E-Mail und Telefonnummer
- Zudem benötigen wir die zu beglaubigenden Dokumente im Original.
-
Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen senden Sie zur Vorabprüfung Ihrer Dokumente eine E-Mail mit Anhang der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto an hiesige Behörde. Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an, dass Sie keinen Termin wünschen, sondern sich Ihr Dokument auf dem Postweg befindet.
Weitere Hinweise:
- Die Gebühr wird bei Wohnsitz in Deutschland per Gebührenbescheid erhoben.
- Bei einer Gebührenhöhe ab 100 € oder Wohnsitz im Ausland, wird eine Vorabbezahlung nach Fertigstellung verlangt. Hierzu bekommen Sie einen Gebührenbescheid zugesandt. Nach Wertstellung werden Ihre Dokumente an Sie zurückversandt.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die Echtheitsbestätigung für ein behördliches Dokument der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zum Beispiel Standesamt, Hamburg Service vor Ort (ehemals Kundenzentrum), Finanzamt oder eine staatliche anerkannte Schule Hamburgs.
- Ihr Dokument wurde nicht zu einem bestimmten Zweck ausgestellt, wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Aufdruck auf der Urkunde).
- Ihr Dokument wurde von einer berechtigten Person der Freien und Hansestadt Hamburg unterschrieben.
- Die unterzeichnende Person der Freien und Hansestadt Hamburg ist der zuständigen Stelle bekannt.
- Sie haben Ihr Anliegen vorab mit der zuständigen Stelle geklärt zum Beispiel per Mail.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/?cid=41
§ 33 (1) Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VwVfGHAV8P33
Haager Apostille Übereinkommen - Staatenliste
https://www.auswaertiges-amt.de/de/-/2570832
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie buchen einen Termin.
- Sie senden eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer, sowie dem Datum und der Uhrzeit Ihres Termins an die zuständige Stelle. Fügen Sie ein Foto oder einen Scan des Dokuments bei, für das Sie eine Echtheitsbestätigung benötigen.
- Sie erscheinen zum Termin.
- Sie geben die Dokumente zur Echtheitsbestätigung ab und zeigen gegebenenfalls die Originale vor.
- Wenn Sie eine Echtheitsbestätigung für mehr als 7 Originaldokumente (beziehungswiese für mehr als 5 Kopien) benötigen, können Sie die Dokumente nur abgeben. Sie erhalten einen separaten Abholtermin für die beglaubigten Dokumente.
- Die zuständige Stelle prüft die Echtheit Ihrer Dokumente beziehungsweise der Unterschriften.
- Die zuständige Stelle bringt das Siegel zur Echtheitsbestätigung an Ihren Dokumenten an.
- Sie zahlen die Gebühren in der Regel mit EC- oder Kreditkarte. In Ausnahmefällen können Sie mit Bargeld bezahlen.
- Sie erhalten Ihre Dokumente mit der Echtheitsbestätigung zurück.
Sie können die Echtheitsbestätigung Ihrer Dokumente für das Ausland auch postalisch beantragen.
- Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, können Sie zur Vorabprüfung einen Scan oder ein Foto Ihrer Dokumente per Email an die zuständige Stelle senden. Geben Sie in Ihrer Email an, dass sich Ihr Original-Dokument auf dem Postweg befindet und Sie keinen Termin wüschen.
- Sie senden Ihr Anliegen und die erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Stelle.
- Machen Sie in Ihrem Anschreiben folgende Angaben:
- Bestimmungsland der Urkunde (zum Beispiel Russland)
- Ihre Anschrift
- Ihre Email-Adresse und Telefonnummer
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Wenn die Gebühren 100,00 Euro oder mehr betragen, müssen Sie sie vorab bezahlen.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen Sie die Gebühren vorab bezahlen.
- Sobald die Zahlung bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, erhalten Sie Ihre Dokumente zurück.
Fristen
Informieren Sie sich zur Gültigkeit der Echtheitsbestätigung (Apostille/Legalisierung) bei der vorlegenden Stelle im Ausland (Botschaft, Behörde im Ausland), wie alt diese sein darf.
Der zuständigen Stelle kennt nicht die hoheitlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes in diesem Bezug.
Bearbeitungsdauer
Echtheitsbestätigungen für mehr als 6 Dokumente erhalten Sie 3 bis 4 Werktage später. Sie erhalten einen separaten Abholtermin.
Wenn Sie die Echtheitsbestätigung postalisch beantragen, erhalten Sie Ihre bearbeiteten Dokumente in der Regel 10 Werktage, nachdem sie vollständig bei der zuständigen Stelle eingegangen sind, zurück.
Kosten
- 13,50 € je Apostille
- 9 € je Vorbeglaubigung
- 5 € Übersetzerstempel
- 6 € Abschriftsbeglaubigung/Amtliche Beglaubigung - je 1. Seite des Dokumentes
- 1 € Abschriftsbeglaubigung/Amtliche Beglaubigung - ab der 2. Seite jeden Dokumentes
- 0,60 € Kopien - ab der 1. Seite bis zur 10. Seite
- 0,30 € Kopien - ab der 11. Seite
Abweichende Gebühren im Postverfahren
- 34 € je Apostille
- 29,50 € je Vorbeglaubigung
Hinweise (Besonderheiten)
Die spätere Legalisation erfolgt durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.
Die Vorbeglaubigung oder Apostille erfolgt für das Dokument und ist nicht personenbezogen. Auch eine nicht betroffene Person kann ohne eine Vollmacht die Vorbeglaubigung oder Apostille beantragen.
Für Echtheitsbestätigungen von Bundes-Urkunden (wie Führungszeugnisse) oder Bundes-Dokumente wenden Sie sich an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Endbeglaubigungen von vorbeglaubigten Dokumenten der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten Sie beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Für Echtheitsbestätigungen von Übersetzungen von Dolmetschern, die nicht in Hamburg beeidigt worden sind, ist das Bundesland zuständig, in dem die Beeidigung stattgefunden hat.
Für Echtheitsbestätigungen von Urkunden oder Dokumenten, die in anderen Bundesländern oder Nationen ausgestellt wurden, wenden Sie sich an das ausstellende Land beziehungsweise Bundesland.
Weitere Informationen
- Infos Beglaubigungsangelegenheiten
- Länderliste zur Haager Apostille
- Dolmetschersuche
- Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung, ab 01.01.2023 - Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
- Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Leaglisation
- Echtheitsbestätigung für 1 - 2 behördliche Dokumente
- Echtheitsbestätigung für 3 - 4 behördliche Dokumente
- Echtheitsbestätigung für 5 oder mehr behördliche Dokumente
- Echtheitsbestätigung für 1 - 3 behördliche Originaldokumente oder Urkunden
- Echtheitsbestätigung für 4 - 6 behördliche Originaldokumente oder Urkunden
- Echtheitsbestätigung für 7 oder mehr behördliche Originaldokumente oder Urkunden
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.01.2022
Stichwörter
Beglaubigungen für das Ausland