Maßnahmen zur Erschließung von Auslandsmärkten - Förderung von Gemeinschaftsprojekten beantragen

    Beschreibung

    Ihre wirtschaftsnahe Institution (Kammern, Verbände und Branchennetzwerke) mit Sitz in Berlin will kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU) bei der Erschließung von Auslandsmärkten unterstützen? Dann können Sie als Mittlerorganisation zweckgebundene Projektzuschüsse aus dem Förderprogramm „Förderung von Gemeinschaftsprojekten“ bei der IBB beantragen. Gefördert werden Projekte, die Berliner KMU durch Stände auf Messen und Ausstellungen, Standortrepräsentationen und Unternehmensdelegationsreisen bei der Internationalisierung unterstützen.

    Was gefördert wird
    • Gemeinschafts- und Brancheninformationsstände von Berliner KMU auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland (vorrangig solche, die im Landesmesseplan verzeichnet sind). Die Anzahl der beteiligten Unternehmen sollte in der Regel nicht unter fünf Unternehmen liegen.
    • Standortpräsentationen von Berliner KMU sowie Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin
    • Unternehmensdelegationsreisen von Berliner KMU im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin. Die Anzahl der beteiligten Unternehmen sollte in der Regel nicht unter zehn Unternehmen liegen.
    • Eine Förderung von Messegesellschaften ist ausgeschlossen.
    Wie gefördert wird
    • Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung (in Ausnahmefällen auch Vollfinanzierung)
    • Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben und maximal 150.000 Euro. Die Förderhöhe wird für den jeweiligen Einzelfall festgelegt.
    • Mit einem Antrag sollen mehrere Einzelmaßnahmen beantragt werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollen in der Regel 250.000 Euro nicht unterschreiten.
    Verfahrensablauf
    1. Für die Förderung von Maßnahmen, die nicht im Landesmesseplan aufgelistet sind, wenden Sie sich bitte vor Antragsstellung an die zuständige Ansprechperson bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
    2. Stellen Sie einen Antrag auf zweckgebundene Projektzuschüsse aus dem Förderprogramm „Förderung von Gemeinschaftsprojekten“. Dies können Sie online erledigen.
    3. Ihr Antrag wird an die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung zur Prüfung des besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesses weitergeleitet. Falls erforderlich, werden Sie für Rückfragen kontaktiert.
    4. Sie erhalten einen Bescheid per Post.

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Ansprechpartner

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung (Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung)

    Aktuelles

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Beschreibung

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Str. 105

    10825 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: kammeraufsicht@senweb.berlin.de

    Fax: (030) 9013 - 8455

    Telefon Festnetz: (030) 9013 - 7619

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular PfI Gemeinschaft
      Beantragung online über die IBB möglich. Alternativ können Sie das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Antragsformular ausdrucken und zusammen mit allen Anlagen per Post an die IBB senden.
    • Gesamtkonzept
      Ein aussagefähiges Gesamtkonzept zur Maßnahme einschließlich einer ausführlichen Darstellung der Einzelmaßnahmen und deren Zielsetzung
    • Begründung des Antrags
      Eine Begründung des Antrags mit Blick auf das besondere gesamtwirtschaftliche Interesse des Landes Berlin, außer bei den im Landesmesseplan aufgeführten Maßnahmen
    • Detaillierter Ausgaben-, Finanzierungs- und Zeitplan
    • Selbstdarstellung der antragstellenden Institution
    • Aktueller Registerauszug
      aus dem Handels-, Genossenschafts-, Stiftungs- oder Vereinsregister bzw. bei Existenzgründung ggf. Kopie der Register-Anmeldung
    • Unterschriftsprobenblatt
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
      Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses mit Meldebescheinigung für alle im Unterschriftsprobenblatt aufgeführten Personen
    • PEP Erklärung
      Anlage Erklärung „Politisch exponierte Person“ (PEP) für alle wirtschaftlich Berechtigten
    • Gegebenfalls Erklärung gem. § 3 Abs. 1 Leistungsgewährungsverordnung (LGV)
      Die Erklärung gem. § 3 Abs. 1 Leistungsgewährungsverordnung (LGV) ist ab einer Zuschusshöhe von 25.000 EUR beizufügen (wobei nur der Anteil der Landesmittel maßgeblich ist) und bei Zuwendungsempfängern mit mehr als 10 Beschäftigten.
    • Falls keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt: Nachweis des Finanzamts hierüber

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Vertretung einer wirtschaftsnahen Institution mit Sitz in Berlin
      Sie sind Vertreterin oder Vertreter einer wirtschaftsnahen Institution (Kammern, Verbände und Branchennetzwerke) mit Sitz im Land Berlin, die oben genannte Projekte durchführen möchte.
    • Zeitpunkt der Antragsstellung
      Die Maßnahme darf vor Antragstellung (Antragseingang bei der Investitionsbank Berlin) noch nicht begonnen worden sein. Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages.
      • Ausnahme: Die Anmeldung zu einer Messe bzw. Veranstaltung, ein hierauf gerichteter Vertragsabschluss und/oder diesbezügliche Zahlungen vor Antragstellung sind förderunschädlich und grundsätzlich förderfähig.
    • Landesmesseplan
      • Anträge zur Förderung für Maßnahmen, die im Landesmesseplan enthalten sind, sollen spätestens zwölf Wochen nach Bekanntmachung des Landesmesseplans gestellt werden.
      • Anträge zur Förderung für Maßnahmen, die nicht im Landesmesseplan enthalten sind, sollen spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
    • Kumulierungsverbot
      Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    8 Wochen

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Gemeinschaftsprojekte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 05.12.2023