Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung
Sprengstoff - Genehmigung zum Umgang mit Pyrotechnik im Theater (Film, Tourneen, Musicals) beantragen
Beschreibung
Wenn Sie in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen einsetzen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Auch für die Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten benötigen Sie eine Genehmigung.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch eine Genehmigung von der für den Brandschutz zuständigen Stelle sowie eine Erlaubnis vom Betreiber/Eigentümer benötigen.
Verfahrensablauf
Bitte beachten Sie, dass Sie auch eine Genehmigung von der für den Brandschutz zuständigen Stelle sowie eine Erlaubnis vom Betreiber/Eigentümer benötigen.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung zum Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten. Dies können Sie schriftlich per Post (in doppelter Ausfertigung), Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de erledigen.
- Ihr Antrag wird geprüft.
- Sie erhalten einen Bescheid mit konkreten Angaben zu Inhalt und Umfang der Genehmigung. Wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Genehmigung zum Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten
Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post (in doppelter Ausfertigung), Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de. - gültige Erlaubnis
Erlaubnis nach § 7 SprengG oder § 27 SprengG - Befähigungsschein nach § 20 SprengG (Kopie)
- Skizze/Zeichnung, wo die Effekte abgebrannt werden sollen inklusive Sicherheitsabstand
- Efffektliste (unter Formulare)
Auflistung der zu verwendenden Effekte inklusive CE-Kennzeichennummer, Kategorie, Artikelname, Anzahl, Brenndauer, Funken ja/nein, Effekthöhe in Metern, Effektweite in Metern, Sicherheitsabstand in Metern. - Haftpflichtversicherung des Erlaubnisinhabers
- Gefahren/Gefährdungsbeurteilung
Vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen sowie Gefährdungsbeurteilung.
Formulare
Voraussetzungen
- Bei gewerbsmäßigem Umgang: Erlaubnis nach § 7 SprengG
- Bei nicht gewerbsmäßigem Umgang: Erlaubnis nach § 27 SprengG
- Befähigungsschein nach § 20 SprengG
- Haftpflichtversicherung
Der Inhaber der Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen. Es müssen bestimmte Mindestsummen abgedeckt werden, die in Punkt 10.7 SprengVwV mit entsprechender Umrechnung genannt sind.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
1 - 2 Wochen
Kosten
- 80,00 Euro: Genehmigung
- 150,00 Euro: Genehmigung inklusive Abnahme der Pyrotechnik vor Ort
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Bühne