Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung

    Sprengstoff - Genehmigung zum Umgang mit Pyrotechnik im Theater (Film, Tourneen, Musicals) beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen einsetzen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Auch für die Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten benötigen Sie eine Genehmigung.

    Bitte beachten Sie, dass Sie auch eine Genehmigung von der für den Brandschutz zuständigen Stelle sowie eine Erlaubnis vom Betreiber/Eigentümer benötigen.

    Verfahrensablauf
    1. Stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung zum Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten. Dies können Sie schriftlich per Post (in doppelter Ausfertigung), Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de erledigen.
    2. Ihr Antrag wird geprüft.
    3. Sie erhalten einen Bescheid mit konkreten Angaben zu Inhalt und Umfang der Genehmigung. Wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Ansprechpartner

    LAGetSi (LAGetSi)

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    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 21

    10559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: strahlenschutz@lagetsi.berlin.de

    Fax: (030) 9028-8028

    Telefon Festnetz: (030) 902545-258

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.12.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung zum Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten
      Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post (in doppelter Ausfertigung), Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de.
    • gültige Erlaubnis
      Erlaubnis nach § 7 SprengG oder § 27 SprengG
    • Befähigungsschein nach § 20 SprengG (Kopie)
    • Skizze/Zeichnung, wo die Effekte abgebrannt werden sollen inklusive Sicherheitsabstand
    • Efffektliste (unter Formulare)
      Auflistung der zu verwendenden Effekte inklusive CE-Kennzeichennummer, Kategorie, Artikelname, Anzahl, Brenndauer, Funken ja/nein, Effekthöhe in Metern, Effektweite in Metern, Sicherheitsabstand in Metern.
    • Haftpflichtversicherung des Erlaubnisinhabers
    • Gefahren/Gefährdungsbeurteilung
      Vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen sowie Gefährdungsbeurteilung.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    1 - 2 Wochen

    Kosten

    • 80,00 Euro: Genehmigung
    • 150,00 Euro: Genehmigung inklusive Abnahme der Pyrotechnik vor Ort

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Bühne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.05.2024