Staatsaufsicht - Beschwerde über die Berliner Sparkasse einreichen

    Beschreibung

    Sie möchten sich über die Berliner Sparkasse beschweren? Dann können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die Rechtsaufsicht über die Berliner Sparkasse wenden.

    Die Rechtsaufsicht überprüft Sachverhalte, die sich auf die Berliner Sparkasse beziehen. Sie prüft dabei, ob die rechtlichen Vorgaben des Berliner Sparkassengesetzes (SpkG) eingehalten wurden. Sie wird „ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig“, das heißt, die Beschwerde ersetzt nicht den Rechtsweg (Klage). Die Rechtsaufsicht kann allgemeine Auskünfte geben, erteilt aber keinen individuellen Rechtsrat, wie ein Rechtsanwalt.

    Verfahrensablauf
    1. Ihre Beschwerde reichen Sie in Textform bei der Rechtsaufsicht über die Berliner Sparkasse ein. Sie sollten dabei den beanstandeten Sachverhalt konkret aufführen.
    2. Ihre Beschwerde wird daraufhin geprüft, ob von der Berliner Sparkasse die geltenden sparkassenrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden (Rechtsaufsicht).
    3. Sie erhalten zu Ihrer Beschwerde eine Abschlussmitteilung der Rechtsaufsicht.

    Die zuständige Senatsverwaltung hat nur die Rechtsaufsicht über die Berliner Sparkasse. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Bankenaufsicht. Die Bankenaufsicht über Kreditinstitute obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Europäischen Zentralbank (EZB).

    Ansprechpartner

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung (Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung)

    Aktuelles

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Beschreibung

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Str. 105

    10825 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: kammeraufsicht@senweb.berlin.de

    Fax: (030) 9013 - 8455

    Telefon Festnetz: (030) 9013 - 7619

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Beschwerdegegenstand
      Der beanstandete Sachverhalt muss möglichst genau beschrieben sein (Textform).
    • Schriftverkehr mit der Berliner Sparkasse falls vorhanden
      Sofern bereits Kontakt mit der Berliner Sparkasse aufgenommen wurde und diese der Beschwerde nicht abgeholfen hat. Etwaiger Schriftverkehr ist beizufügen.

    Voraussetzungen

    • Beschwerdegrund
      Die Beschwerde muss sich auf einen Sachverhalt bei der Berliner Sparkasse beziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Einfache Auskünfte können in wenigen Tagen erteilt werden.
    Sofern Ermittlungen erforderlich sind, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Berliner Sparkasse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 25.10.2024