Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung
Asbest - Zulassung und Verlängerung als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten beantragen
Beschreibung
Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen oder Bauten, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden.
Für die Zulassung eines Fachbetriebes, müssen die notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im erforderlichen Umfang vorhanden sein.
Für die Zulassung eines Fachbetriebes, müssen die notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im erforderlichen Umfang vorhanden sein.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Zulassung als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten oder Antrag auf Verlängerung der bereits erteilten Zulassung
Den Antrag auf Zulassung/Verlängerung der Zulassung als Fachbetrieb können Sie formlos, schriftlich (per Post) oder elektronisch (per E-Mail) unter Einreichung der entsprechenden Unterlagen stellen. Sie erhalten bei Bedarf einen auszufüllenden Fragenkatalog zurück. - Aktueller Sachkundenachweis
Sachkundenachweis entsprechend dem technischen Regelwerk TRGS 519, Anlage 3, für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest. - Aktuelle Pflichtenübertragungen für den verantwortlichen Sachkundigen und den sachkundigen Vertreter, die in der Zulassung benannt werden
- Aktuelle Nachweise der Vorsorge der Mitarbeiter, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen etc.
- Vorhandene sicherheitstechnische Ausstattung
Als Fachbetrieb benötigen Sie die technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8 je nach beantragter Zulassung.
- In der Regel fordert das Land Berlin einen eigenen Satz an „Technik“, der Rest kann durch Leihverträge auch „erworben“ werden. Daher ist auch der Nachweis der Wartungs- und Leihverträge erforderlich.
- Es bedarf der Nachweise der Faseremissionen von Raumluftfilteranlagen und Hochleistungsvakuumsauggeräten gemäß Ziffer 8.2, Abs. 2 der TRGS 519 1 sowie der Prüfergebnisse lufttechnischer Anlagen gemäß Ziffer 8.2, Abs. 7 der TRGS 519.
- Des Weiteren bedarf es der Nachweise der Vorsorge der Mitarbeiter, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen etc. (siehe hierzu den Fragenkatalog).
Voraussetzungen
- Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
- Als Fachbetrieb benötigen Sie Beschäftigte mit einem Sachkundenachweis. Für diesen Sachkundenachweis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erforderlich.
- Als Fachbetrieb bedarf es den Nachweis über die technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8 und einen Schwarzbereich auf dem Betriebsgelände.
- Betrieb mit einem Firmensitz in Berlin
Rechtsgrundlage(n)
- TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 8 Abs. 8
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang I, Nr. 2.4.2 Abs. 1 und 4
- Arbeitsschutzgebührenordnung (ArbSchGebO) § 1 Abs. 1 Satz 1
- Arbeitsschutzgebührenordnung (ArbSchGebO) Anlage Gebührenverzeichnis - Tarifstelle 71320, g) und h)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) § 2 Abs. 4 Satz 1
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) Anlage Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) Nr. 24 Absatz 9
Kosten
- 1.075,00 bis 2.675,00 Euro: Zulassung von Fachbetrieben
- 267,00 bis 535,00 Euro: Änderung oder Verlängerung der Zulassung von Fachbetrieben
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Abbrucharbeiten