Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung

    Asbest - Zulassung und Verlängerung als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten beantragen

    Beschreibung

    Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen oder Bauten, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden.

    Für die Zulassung eines Fachbetriebes, müssen die notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im erforderlichen Umfang vorhanden sein.

    Ansprechpartner

    LAGetSi (LAGetSi)

    Aktuelles

    LAGetSi

    Beschreibung

    LAGetSi

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 21

    10559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: strahlenschutz@lagetsi.berlin.de

    Fax: (030) 9028-8028

    Telefon Festnetz: (030) 902545-258

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.12.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten oder Antrag auf Verlängerung der bereits erteilten Zulassung
      Den Antrag auf Zulassung/Verlängerung der Zulassung als Fachbetrieb können Sie formlos, schriftlich (per Post) oder elektronisch (per E-Mail) unter Einreichung der entsprechenden Unterlagen stellen. Sie erhalten bei Bedarf einen auszufüllenden Fragenkatalog zurück.
    • Aktueller Sachkundenachweis
      Sachkundenachweis entsprechend dem technischen Regelwerk TRGS 519, Anlage 3, für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest.
    • Aktuelle Pflichtenübertragungen für den verantwortlichen Sachkundigen und den sachkundigen Vertreter, die in der Zulassung benannt werden
    • Aktuelle Nachweise der Vorsorge der Mitarbeiter, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen etc.
    • Vorhandene sicherheitstechnische Ausstattung
      Als Fachbetrieb benötigen Sie die technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8 je nach beantragter Zulassung.
      • In der Regel fordert das Land Berlin einen eigenen Satz an „Technik“, der Rest kann durch Leihverträge auch „erworben“ werden. Daher ist auch der Nachweis der Wartungs- und Leihverträge erforderlich.
      • Es bedarf der Nachweise der Faseremissionen von Raumluftfilteranlagen und Hochleistungsvakuumsauggeräten gemäß Ziffer 8.2, Abs. 2 der TRGS 519 1 sowie der Prüfergebnisse lufttechnischer Anlagen gemäß Ziffer 8.2, Abs. 7 der TRGS 519.
      • Des Weiteren bedarf es der Nachweise der Vorsorge der Mitarbeiter, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen etc. (siehe hierzu den Fragenkatalog).

    Voraussetzungen

    • Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
      • Als Fachbetrieb benötigen Sie Beschäftigte mit einem Sachkundenachweis. Für diesen Sachkundenachweis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erforderlich.
      • Als Fachbetrieb bedarf es den Nachweis über die technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8 und einen Schwarzbereich auf dem Betriebsgelände.
    • Betrieb mit einem Firmensitz in Berlin

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 1.075,00 bis 2.675,00 Euro: Zulassung von Fachbetrieben
    • 267,00 bis 535,00 Euro: Änderung oder Verlängerung der Zulassung von Fachbetrieben

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Abbrucharbeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.01.2024