Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition zu einer nicht in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffe (Munitionserwerbsschein) Erteilung

    Waffenrecht - Munitionserwerbsschein beantragen

    Beschreibung

    Der Munitionserwerbsschein ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von Munition berechtigt.

    Der Munitionserwerbsschein wird für eine bestimmte Munitionsart erteilt, sofern diese nicht in einer Waffenbesitzkarte eingetragen werden kann. Abweichend davon können Munitionssammler oder -sachverständige ein Sammel- oder Fachgebiet eintragen lassen.

    Der Munitionserwerbsschein ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren befristet, gilt danach jedoch unbefristet weiter, was den Besitz der Munition betrifft.

    Für die Aufbewahrung der Munition ist mindestens ein Sicherheitsbehältnis ohne Klassifizierung aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig notwendig.

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    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Ansprechpartner

    Waffenbehörde (Waffenbehörde)

    Aktuelles

    Waffenbehörde

    Beschreibung

    Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Luftbrücke 6

    12101 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: waffenbehoerde@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-951499

    Telefon Festnetz: (030) 4664-951410

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 29.02.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Munitionserwerbsschein
      Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
      • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
      • Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
    • Personalausweis oder Reisepass
      als Kopie oder Foto
    • Bedürfnisnachweis
    • Sachkundenachweis
      Eine separate Sachkunde für Munitionserwerbsscheine gibt es nicht. Wer die Sachkunde, z. B. als Sportschütze abgelegt hat, kann dieses Zeugnis verwenden.
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung
      Zum Nachweis der rechtskonformen Aufbewahrung der Munition dient der Kaufbeleg oder ein Foto des Behältnisses.
    • ggf. vergangene Meldeanschriften
      Sollten Sie in den letzten 5 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: in der Regel 18 Jahre
    • Zuverlässigkeit
    • Persönliche Eignung
    • Sachkundeprüfung
      Die Sachkundeprüfung kann erworben werden:
      • bei behördlich zugelassenen gewerblichen Veranstaltern,
      • bei Schützenverbänden (für deren Mitglieder),
      • im Rahmen einer Jägerprüfung (für angehende Jäger/innnen),
      • im Rahmen einer Fachkundeprüfung bei der IHK (sofern eine Waffenhandelserlaubnis/Waffenherstellungserlaubnis beantragt wurde).
    • Waffenrechtliches Bedürfnis
      Waffengesetz (WaffG) §§ 8, 14

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an.

    • 56,00 Euro: Munitionserwerbsschein für eine natürliche Person
    • 304,00 Euro: Munitionserwerbsschein für Munitionssammler/innen oder Munitionssachverständige ohne bereits bestehender Waffenbesitzkarte zum gleichen Thema
    • 39,00 Euro: Munitionserwerbsschein für Munitionssammler/innen oder Munitionssachverständige mit bereits bestehender Waffenbesitzkarte zum gleichen Thema

    Weitere Gebühren nach der Erteilung
    • 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
    • 45,00 Euro: alle fünf Jahre, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Munitionserwerbsschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.08.2023