Anzeige des Überlassens von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland Entgegennahme

    Waffenrecht - Überlassung von Waffen mitteilen

    Beschreibung

    Waffen/Waffenteile und Munition dürfen Sie nur berechtigten Personen überlassen.

    Wenn Sie Schusswaffen oder Waffenteile überlassen haben, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen (anzeigen). Außerdem muss ebenfalls innerhalb von 14 Tagen die Waffenbesitzkarte der Waffenbehörde im Original vorgelegt oder per Post zugesandt werden.

    Diese Regelung gilt auch, wenn Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und dort Waffen/Waffenteile austragen lassen möchten.

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    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Ansprechpartner

    Waffenbehörde (Waffenbehörde)

    Aktuelles

    Waffenbehörde

    Beschreibung

    Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Luftbrücke 6

    12101 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: waffenbehoerde@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-951499

    Telefon Festnetz: (030) 4664-951410

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 29.02.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige zur Überlassung von Waffen/Waffenteilen
      Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
      • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
      • Anzeige per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie die unterschriebene Anzeige sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
      Die Anzeige kann nur mit vollständigen Angaben und Nachweisen abgesendet bzw. bearbeitet werden.
    • Angaben zu Waffen/Waffenteilen und Zeitpunkt der Überlassung
      • Waffentyp Feingliederung
      • Kaliber der Waffe
      • Hersteller
      • Seriennummer
      • Modell
      • Zeitpunkt der Überlassung
    • Angaben zur erwerbenden Person/Organisation
      Sie können einer Person/Organisation Waffen überlassen. Sie können ihre Waffen unter mehreren Personen/Organisationen aufteilen.
    • Personalausweis oder Reisepass
      als Kopie oder Foto
    • Waffenbesitzkarte (Original) und ggf. den Europäischen Feuerwaffenpass (Original)
      Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie Ihre Waffenbesitzkarte und gegebenenfalls den Europäischen Feuerwaffenpass der Waffenbehörde im Original vorlegen oder per Post senden.
    • ggf. Überlassungsnachweis (optional)
      zum Beispiel Kaufvertrag, Schenkungsnachweis

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie haben jemandem Waffen/Waffenteile aus Ihrem Besitz überlassen
      Sie besitzen eine registrierte erlaubnispflichtige Waffe/ein registriertes erlaubnispflichtiges Waffenteil und haben diese(s) einer berechtigten Person/Organisation überlassen.
    • 14 Tage Frist
      Die Überlassung von Waffen/Waffenteilen müssen Sie der zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzeigen (mitteilen). Fristverletzungen können ein Bußgeld nach sich ziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Waffenbehörde wird sich unaufgefordert mit der/dem Antragsstellenden in Verbindung setzen.

    Kosten

    Die Bearbeitung ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang.

    • 25,00 Euro: pro Waffe/Waffenteil
    • keine: Wenn die Waffe/das Waffenteil der Polizeibehörde oder der Waffenbehörde freiwillig zur Vernichtung überlassen wurde.
    • keine: Wenn die letzte eingetragene Waffe aus einer bestimmten Waffenbesitzkarte überlassen wurde, so dass die Waffenbesitzkarte ihre Gültigkeit verliert und eingezogen wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.08.2023