Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Beratung
Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Gesundheitliche Beratung für Prostituierte
Beschreibung
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit (unter "Weiterführende Informationen") eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.
Worum geht es in der gesundheitlichen Beratung?
In einem vertraulichen Rahmen findet ein vertrauliches Gespräch zu folgenden Themen statt:
Worum geht es in der gesundheitlichen Beratung?
In einem vertraulichen Rahmen findet ein vertrauliches Gespräch zu folgenden Themen statt:
- Verhütung von Infektionskrankheiten und anderen Krankheiten
- Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
- Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs
- Unterstützung, wenn Sie in Not sind
- Unterstützung in besonderen Lebenslagen
- Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen.
- Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen.
Ansprechpartner
Gesundheitsamt - Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung (Gesundheitsamt - Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung)
Aktuelles
Gesundheitsamt - Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung
Beschreibung
Gesundheitsamt - Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
Personalausweis, Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz mit Lichtbild.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
Der bzw. die Prostituierte muss bei Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
sofort
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Nutte