Insolvenzverfahren Durchführung Nachlassinsolvenzverfahren

    Insolvenzverfahren - Nachlassinsolvenzverfahren - Durchführung

    Beschreibung

    Gegenstand des Nachlassinsolvenzverfahrens ist die Vermögensmasse des Nachlasses, wobei der Zweck des Verfahrens - sofern es nicht von einem Gläubiger beantragt wird - regelmäßig in der Beschränkung der Haftung der Erben auf den Nachlass liegt.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgericht Charlottenburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Charlottenburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Charlottenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsgerichtsplatz 1

    14057 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/kontakt/

    Fax: (030) 90177-447

    Telefon Festnetz: (030) 90177-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.12.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Grundlage der Erbenstellung
      Sie müssen als antragstellender Erbe belegen, worauf Ihr Erbrecht beruht (z.B. Erbschein oder Testament).
    • Nachweise der Gläubigerstellug
      Als Gläubiger müssen Sie Unterlagen einreichen, die belegen, dass Sie eine Forderung gegen den Erblasser haben (z.B. Urteil, Verträge)
    • Nachlassverzeichnis
    • Gläubigerverzeichnis

    Formulare

    • Die Eröffnung der Nachlassinsolvenz unterliegt keinem Formularzwang.

    Voraussetzungen

    • Antrag
      Die Einleitung der Nachlassinsolvenz ist nur auf Antrag möglich.

      Antragsberechtigt ist der Erbe oder bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe sowie jeder Nachlassgläubiger, der Nachlassverwalter, der Nachlasspfleger oder der Testamentsvollstrecker.

      Eine zeitliche Grenze für die Zulässigkeit des Antrages nach Eintritt des Erbfalls besteht grds. nicht. Lediglich der Nachlassgläubiger muss seinen Antrag binnen 2 Jahren nach Annahme der Erbschaft stellen. Allerdings muss der Erbe die Eröffnung des Nachlassisolvenzverfahrens unverzüglich beantragen, nachdem er Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung erlangt hat.
    • Angaben zum Erblasser
      Machen Sie im Antrag Angaben darüber, wie der Erblasser hieß, wann der Erblasser geboren und gestorben ist und wo er seinen letzten Wohnsitz hatte. Geben Sie, sofern bekannt, auch das Aktenzeichen des Nachlassgerichtes an.
    • Angaben zu den Erben
      Soweit es Ihnen bekamnt ist, geben Sie im Antrag an, wer Erbe des Erblassers geworden ist und ob die Erbschaft bereits angenommen wurde oder nicht. Geben Sie bitte ebenfalls an, ob das Erbrecht auf gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge beruht.
    • Insolvenzgrund
      Im Antrag müssen Sie den Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung) benennen.
    • Glaubhaftmachung
      Die Angaben, welche Sie im Antrag machen, müssen glaubhaft gemacht werden, wenn Sie a) ein Nachlassgläubiger sind oder b) ein Miterbe, der den Antrag für alle Erben stellt.
    • Forderung
      Nur der Nachlassgläubiger muss eine Forderung gegen den Nachlass haben und glaubhaft machen.
    • Nachlass- und Gläubigerverzeichnis
      Dem Antrag ist ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses sowie ein Verzeichnis aller Gläubiger nebst Forderungen beizufügen. Sofern Sie nicht in der Lage sind diese Angaben ganz oder teilweise zu machen, geben Sie bitte die Gründe an.

      Ist ein Nachlassgläubiger Antragsteller sind die Verzeichnisse nicht beizufügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrages auf Eröffnung und die Durchführung des Nachlassinsolvenzverfahrens entstehen Gebühren, die abhängig von der erzielten Masse sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Nachlassinsolvenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.10.2016