Scheidungsantrag Entscheidung

    Scheidung beantragen

    Beschreibung

    Eine Ehe kann durch das Familiengericht geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an.

    In dem Scheidungsverfahren regelt das Familiengericht auf entsprechenden Antrag eines oder beider Ehegatten auch die Angelegenheiten, die mit der Scheidung im Zusammenhang stehen (sogenannte Folgesachen): wie die elterliche Sorge, den Umgang eines Elternteils mit den gemeinsamen Kindern, Unterhaltsansprüche, die Aufteilung des Hausrates, die Zuweisung der Ehewohnung und güterrechtliche Angelegenheiten.

    Auch ohne gesonderten Antrag der Eheleute trifft das Familiengericht zusammen mit der Ehescheidung eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich. In der Regel kann das Familiengericht die Ehe erst dann scheiden, wenn alle Streitpunkte geklärt und alle Folgesachen zur Entscheidung reif sind. Die Ehescheidung und die Folgesachen werden dann vom Familiengericht zusammen in einem Gesamtbeschluss entschieden.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Köpenick (Amtsgericht Köpenick)

    Aktuelles

    Amtsgericht Köpenick

    Beschreibung

    Amtsgericht Köpenick

    Adresse

    Hausanschrift

    Mandrellaplatz 6

    12555 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-koepenick/kontakt/formular.414258.php

    Fax: (030) 90247-200

    Telefon Festnetz: (030) 90247-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Amtsgericht Schöneberg (Amtsgericht Schöneberg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Schöneberg

    Beschreibung

    Beim Amtsgericht Schöneberg werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten, zumal diese Maßnahmen auch der Sicherheit der Besucher dienen.
    Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
    Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.

    Beim Amtsgericht Schöneberg kann unbar mit Debitkarte (Girocard (vormals EC-Karte), Maestro/V-Pay oder Kreditkarte (MasterCard, Visa) bezahlt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Grunewaldstraße 66-67

    10823 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@ag-sb.berlin.de

    Fax: (030) 90159 - 429

    Telefon Festnetz: (030) 90159 - 0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Amtsgericht Kreuzberg -Familiengericht- (Amtsgericht Kreuzberg -Familiengericht-)

    Aktuelles

    Amtsgericht Kreuzberg -Familiengericht-

    Beschreibung

    Amtsgericht Kreuzberg -Familiengericht-

    Adresse

    Hausanschrift

    Hallesches Ufer 62

    10963 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-kreuzberg/kontakt/artikel.387021.php

    Fax: (030) 90175-711

    Telefon Festnetz: (030) 90175-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Amtsgericht Pankow - Familiengericht (Amtsgericht Pankow - Familiengericht)

    Aktuelles

    Amtsgericht Pankow - Familiengericht

    Beschreibung

    Amtsgericht Pankow - Familiengericht

    Adresse

    Hausanschrift

    Kissingenstraße 5-6

    13189 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/pw/rechtshinweis.html

    Fax: (030) 90245-140

    Telefon Festnetz: (030) 90245-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 26.06.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsschrift
      Der Scheidungsantrag ist von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin bei Gericht einzureichen.
    • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, weitere Unterlagen
      Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin von Ihnen benötigt.
      In der Regel müssen vorgelegt werden:
      • Ihr Lichtbildausweis
      • die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift
      • die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift

    Voraussetzungen

    • Anwaltszwang
      Für das Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lassen und auch auf diesem Wege Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen.
      Wenn Sie im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen möchten, können Sie dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmen, ohne dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen.
    • Scheitern der Ehe
      Die Ehe ist dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wiederherstellen. Dies wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt oder die Eheleute seit mindestens drei Jahren getrennt leben.
      Leben die Eheleute weniger als drei Jahre getrennt und stimmt der andere Ehegatte der Scheidung nicht zu, muss der antragstellende Ehegatte darlegen und beweisen, dass die Ehe gescheitert ist.
      Außerdem kann das Gericht die Ehe unabhängig von der Dauer der Trennung scheiden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragsstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 3.000,00 Euro: Mindestbetrag für den Streitwert
    Die Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Wie hoch dieser ist, hängt im Wesentlichen vom Vermögen und Einkommen der Eheleute ab. Der Berechnung wird neben den Vermögenswerten unter anderem das Nettoeinkommen aus drei Monaten zugrunde gelegt.

    Die Anwaltskanzlei legt Ihnen die Abschlussrechnung in der Regel vor, wenn sie Ihnen den Scheidungsbeschluss übermittelt.

    Sie können aber auch Verfahrenskostenhilfe (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen") beantragen, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten zu bezahlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Scheidung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 25.01.2023