abgeschleppte Fahrzeuge Begutachtung

    Begutachtung von sichergestellten Fahrzeugen (nur für bestellte Gutachter und Versicherungen)

    Beschreibung

    Der Schaden an einem Verkehrsunfall beteiligten und danach verwahrten Fahrzeug wird in der Regel von der Versicherung reguliert. Sachverständige haben zwecks Gutachtenerstellung die Möglichkeit, sichergestellte Fahrzeuge zu besichtigen.

    Ansprechpartner

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg (Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg)

    Aktuelles

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg

    Beschreibung

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Belziger Str. 52

    10823 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Kfz-Sicherstellung@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-796296

    Telefon Festnetz: (030) 4664-796218

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.07.2022

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf (Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf)

    Aktuelles

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf

    Beschreibung

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienstr. 92

    12683 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Kfz-Sicherstellung@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-796295

    Telefon Festnetz: (030) 4664-796214

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.07.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
      Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
    • Beauftragung
      Es werden Nachweise benötigt, aus denen eine Beauftragung bzw. Bestellung des Sachverständigen -durch einen Berechtigten- hervor geht.
    • Fahrzeugpapiere
      Es werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und / oder Teil II benötigt.

    Voraussetzungen

    • Begutachtung
      Die Begutachtung kann nur erfolgen, wenn die Zustimmung der sachbearbeitenden Dienststelle vorliegt und der Berechtigte bei der Besichtigung dabei ist oder mittels Vollmacht seine Zustimmung zur Besichtigung erklärt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    60 Minuten

    Kosten

    Gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Gutachten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 30.12.2015