Kraftfahrzeug - Sicherstellung

    Beschreibung

    Durch die Polizei aus dem Verkehr gezogene Fahrzeuge werden in die Sicherstellungshalle verbracht, ggf. technisch untersucht, verwahrt und nach Freigabe bis zur Abholung durch den Berechtigten untergebracht. Alle getroffenen Maßnahmen sind kostenpflichtig und werden mit Gebührenbescheid eingefordert oder die entstandenen Kosten werden zum Verkehrsordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren angemeldet.

    Ansprechpartner

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg (Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg)

    Aktuelles

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg

    Beschreibung

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Belziger Str. 52

    10823 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Kfz-Sicherstellung@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-796296

    Telefon Festnetz: (030) 4664-796218

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.07.2022

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf (Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf)

    Aktuelles

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf

    Beschreibung

    Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienstr. 92

    12683 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Kfz-Sicherstellung@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-796295

    Telefon Festnetz: (030) 4664-796214

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.07.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Keine Unterlagen erforderlich

    Voraussetzungen

    • Wann werden Fahrzeuge sichergestellt
      Die Sicherstellung von Fahrzeugen erfolgt auf Anordnung der Vollzugsbeamten der Berliner Polizei zum Zwecke der Eigentumssicherung, bei erheblichen technischen Mängeln, zur Beweissicherung in Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die für die Sicherstellung anfallenden Gebühren sind abhängig vom Zweck der Sicherstellung, dem Sicherstellungszeitpunkt, dem Gewicht des umgesetzten Fahrzeuges und der zeitlichen Dauer der Sicherstellung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    KFZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.02.2022