Kraftfahrzeug - Sicherstellung
Beschreibung
Durch die Polizei aus dem Verkehr gezogene Fahrzeuge werden in die Sicherstellungshalle verbracht, ggf. technisch untersucht, verwahrt und nach Freigabe bis zur Abholung durch den Berechtigten untergebracht. Alle getroffenen Maßnahmen sind kostenpflichtig und werden mit Gebührenbescheid eingefordert oder die entstandenen Kosten werden zum Verkehrsordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren angemeldet.
Ansprechpartner
Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg (Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg)
Aktuelles
Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg
Beschreibung
Sicherstellungsgelände - Berlin-Schöneberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Kfz-Sicherstellung@polizei.berlin.de
Fax: (030) 4664-796296
Telefon Festnetz: (030) 4664-796218
Internet
Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf (Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf)
Aktuelles
Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf
Beschreibung
Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Kfz-Sicherstellung@polizei.berlin.de
Fax: (030) 4664-796295
Telefon Festnetz: (030) 4664-796214
Internet
erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen erforderlich
Voraussetzungen
- Wann werden Fahrzeuge sichergestellt
Die Sicherstellung von Fahrzeugen erfolgt auf Anordnung der Vollzugsbeamten der Berliner Polizei zum Zwecke der Eigentumssicherung, bei erheblichen technischen Mängeln, zur Beweissicherung in Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die für die Sicherstellung anfallenden Gebühren sind abhängig vom Zweck der Sicherstellung, dem Sicherstellungszeitpunkt, dem Gewicht des umgesetzten Fahrzeuges und der zeitlichen Dauer der Sicherstellung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
KFZ