Kraftfahrzeugkennzeichen - Grünes Kennzeichen beantragen

    Beschreibung

    Für ein Fahrzeug, dessen Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden. Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.

    Für weitere Informationen zu Steuervergünstigungen, sowie für die Bereitstellung entsprechender Formulare ist die Zollverwaltung zuständig.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg)

    Aktuelles

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

    Beschreibung

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Schultze-Str. 55

    13055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3445

    Telefon Festnetz: (030) 90269-3300

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg)

    Aktuelles

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

    Beschreibung

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jüterboger Str. 3

    10965 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3446

    Telefon Festnetz: (030) 90269-3300

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 01.02.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag zur Kfz-Zulassung
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
    • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
      es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht
    • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
      bei Firmen
    • Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
      bei Vereinen
    • schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
      bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) für zulassungspflichtige Fahrzeuge
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
    • Kennzeichenschild(er)

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Halter/in des Fahrzeugs ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 31,20 EUR, wenn die Dienstleistung nicht im Rahmen einer Zulassung erfolgen soll und das Fahrzeug bereits zugelassen ist.

    Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

    Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    grün

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 12.03.2024