Ukrainekrise; Selbstmeldung durch Flüchtlinge

    Wenn Sie länger in Bayern bleiben möchten, als es Ihr Aufenthaltsstatus zulässt oder Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Hilfe benötigen (u.a. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung), müssen Sie registriert werden.

    Beschreibung

    Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz zu eröffnen. Damit ist in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich.

    Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit. Diese sind:

    • alle Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreien Städte);
    • die ANKER-Einrichtungen in Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf und Schweinfurt;
    • das Behördenzentrum in Augsburg;
    • das Ankunftszentrum in München;
    • die Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei in Passau und Rosenheim.

    Dort werden Sie registriert und danach befragt, ob Sie eine Unterkunft benötigen.

    Wenn Sie eine Unterkunft benötigen, wird Ihnen ein Platz in einer Unterkunft zugewiesen.

    Wenn Sie bereits eine Unterkunft gefunden haben, können Sie nach der Registrierung dorthin weiterreisen bzw. zurückreisen.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Online-Dienste

    Beantragung eines Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine

    ID: L100042_87645.-102137

    Beschreibung

    Wer länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte, muss innerhalb dieses Zeitraums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis ist zudem zu beantragen, wenn Vertriebene arbeiten möchten oder staatliche Unterstützung (zum Beispiel in Form einer Wohnung, Geldzahlungen oder medizinischer Versorgung) benötigen. Dieser Online-Dienst ermöglicht die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde.

    Online erledigen

    • Beantragung eines Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine
      Wer länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte, muss innerhalb dieses Zeitraums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis ist zudem zu beantragen, wenn Vertriebene arbeiten möchten oder staatliche Unterstützung (zum Beispiel in Form einer Wohnung, Geldzahlungen oder medizinischer Versorgung) benötigen. Dieser Online-Dienst ermöglicht die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Online-Antrag - Hilfe für Flüchtende aus der Ukraine

    ID: L100042_76704.-102137

    Beschreibung

    Ukraine-Antragsstrecke (§ 24 AufenthG). Der Antrag ist ist mehreren Sprachen aufrufbar und zu bearbeiten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten


    Ansprechzeiten:
    Montag von 8 bis 16:30 Uhr
    Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.

    Die Ausländerbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Diese ist online, per Mail unter ausl@fuerth.de oder unter der Rufnummer (0911) 974-23 50 möglich.

    Kontakt

    E-Mail: ausl@fuerth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4675322160503Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-2350

    Fax: +49 911 974-2344

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen, ein Asylantrag ist nicht erforderlich. Die Aufnahme von ukrainischen Staatsangehörigen kann auf der Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen erfolgen. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 04.07.2024

    Stichwörter

    Ukraine

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English