Ukrainekrise; Selbstmeldung durch Flüchtlinge
Wenn Sie länger in Bayern bleiben möchten, als es Ihr Aufenthaltsstatus zulässt oder Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Hilfe benötigen (u.a. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung), müssen Sie registriert werden.
Beschreibung
Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz zu eröffnen. Damit ist in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich.
Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit. Diese sind:
- alle Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreien Städte);
- die ANKER-Einrichtungen in Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf und Schweinfurt;
- das Behördenzentrum in Augsburg;
- das Ankunftszentrum in München;
- die Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei in Passau und Rosenheim.
Dort werden Sie registriert und danach befragt, ob Sie eine Unterkunft benötigen.
Wenn Sie eine Unterkunft benötigen, wird Ihnen ein Platz in einer Unterkunft zugewiesen.
Wenn Sie bereits eine Unterkunft gefunden haben, können Sie nach der Registrierung dorthin weiterreisen bzw. zurückreisen.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Online-Dienste
Beantragung eines Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine
Beschreibung
Online erledigen
- Beantragung eines Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der UkraineWer länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte, muss innerhalb dieses Zeitraums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis ist zudem zu beantragen, wenn Vertriebene arbeiten möchten oder staatliche Unterstützung (zum Beispiel in Form einer Wohnung, Geldzahlungen oder medizinischer Versorgung) benötigen. Dieser Online-Dienst ermöglicht die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Online-Antrag - Hilfe für Flüchtende aus der Ukraine
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Antrag - Hilfe für Flüchtende aus der UkraineUkraine-Antragsstrecke (§ 24 AufenthG). Der Antrag ist ist mehreren Sprachen aufrufbar und zu bearbeiten.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Ansprechzeiten:
Montag von 8 bis 16:30 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Die Ausländerbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Diese ist online, per Mail unter ausl@fuerth.de oder unter der Rufnummer (0911) 974-23 50 möglich.
Kontakt
E-Mail: ausl@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4675322160503Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-2350
Fax: +49 911 974-2344
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 04.07.2024
Stichwörter
Ukraine