Ukrainekrise; Selbstmeldung durch Flüchtlinge
Wenn Sie länger in Bayern bleiben möchten, als es Ihr Aufenthaltsstatus zulässt oder Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Hilfe benötigen (u.a. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung), müssen Sie registriert werden.
Beschreibung
Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz zu eröffnen. Damit ist in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich.
Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit. Diese sind:
- alle Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreien Städte);
- die ANKER-Einrichtungen in Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf und Schweinfurt;
- das Behördenzentrum in Augsburg;
- das Ankunftszentrum in München;
- die Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei in Passau und Rosenheim.
Dort werden Sie registriert und danach befragt, ob Sie eine Unterkunft benötigen.
Wenn Sie eine Unterkunft benötigen, wird Ihnen ein Platz in einer Unterkunft zugewiesen.
Wenn Sie bereits eine Unterkunft gefunden haben, können Sie nach der Registrierung dorthin weiterreisen bzw. zurückreisen.
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Online-Dienst
Ausländerwesen - Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine melden
Beschreibung
Online erledigen
- Ausländerwesen - Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine meldenMit diesem Onlineverfahren können Sie dem Landratsamt Passau Unterkunftsangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine melden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Passau - Personenstands- und Ausländerwesen (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1972
94009 Passau
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen
Kontakt
E-Mail: auslaenderamt@landkreis-passau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/080739529825Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-0
Fax: +49 851 2894
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Passau am 03.07.2024
Stichwörter
Ukraine