Gesundheitsschädlinge; Beantragung der Anordnung von erforderlichen Maßnahmen
Sie können bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde die Anordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen beantragen.
Beschreibung
Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, muss die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen anordnen.
Unter Gesundheitsschädlingen sind Tiere zu verstehen, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können.
Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin - Sachgebiet 62 (LRA TÖL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
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Kontakt
E-Mail: g-amt@lra-toelz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2296881998494Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-483
Fax: +49 8041 505-132
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat die Kreisverwaltungsbehörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 05.07.2024