Steuererklärung Übermittlung

    Steuererklärung; Elektronische Übermittlung

    Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen) können elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden.

    Beschreibung

    Für Steuerpflichtige bietet die elektronische Steuererklärung viele Vorteile. Für Unternehmer und Arbeitgeber besteht die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer-, Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen) elektronisch zu übermitteln. Für Kapitalerträge auszahlende Stellen besteht die gesetzliche Verpflichtung, Kapitalertragsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Wege zu übermitteln.

    Das Verfahren ELSTER (ELelektronische STeuerERklärung) ermöglicht die Übermittlung von Steuererklärungen an die Finanzämter.

    Mein ELSTER ist das plattformunabhängige Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

    Zudem sind auf dem Markt diverse kommerzielle und freie Steuerprogramme verfügbar.

    Bei der Vorausgefüllten Steuererklärung handelt es sich um ein Serviceangebot der Finanzverwaltung, mit dem interessierte Bürger zu ihrer Person bei der Steuerverwaltung gespeicherte Daten elektronisch abrufen und in die Einkommensteuererklärung übernehmen können. Für den Abruf können auch Dritte (z. B. Ehegatten, Steuerberater) berechtigt werden.

    Für die Nutzer von ELSTER ergeben sich klare Vorteile:

    • Übernahme von Daten aus dem Vorjahr
    • Steuerberechnung
    • Anzeige der Bescheiddaten und Vergleich mit den übermittelten Werten
    • Vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von Bescheinigungen)
    • Plausibilitätsprüfung bei Erstellung und Übermittlung
    • Unterstützung für sehbehinderte Anwender

    Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten verschlüsselt an die Steuerverwaltung übertragen. Die ELSTER-Leistungen werden in einer nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI zertifizierten eigenen IT-Infrastruktur erbracht.

    ELSTER bietet die authentifizierte Übermittlung mit Hilfe eines elektronischen Zertifikats. Das Zertifikat stellt eine eindeutige Identifizierung sicher. Es kann kostenlos über ELSTER beantragt werden.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

    Beschreibung

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Online erledigen

    • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

      ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Finanzamt Landsberg am Lech (FA LL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Israel-Beker-Str. 20

    86899 Landsberg am Lech

    Postanschrift

    86882 Landsberg am Lech

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Landsberg/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72887912210Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8191 332-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    PC, Tablet oder Smartphone mit Internetzugang

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Auch bei der Abgabe einer elektronischen Steuererklärung gelten die gesetzlichen Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.06.2024

    Stichwörter

    Steuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English