elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich / elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung

    Online-Ausweis; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion

    Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.

    Beschreibung

    Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

    Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Aholming

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Römerstr. 2

    94527 Aholming

    Postanschrift

    Untere Römerstr. 2

    94527 Aholming

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@gemeinde-aholming.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57553286489Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9938 9505-0

    Fax: +49 9938 9505-22

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder eID-Karte

    Voraussetzungen

    Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzung:

    • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde in Verbindung.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel direkt bei Vorsprache bei der für Sie zuständigen Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Aktivierung des Online-Ausweises bzw. das Setzen einer neuen PIN ist nur bei der Personalausweis- oder eID-Karten-Behörde möglich.

    Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst als zusätzliches Angebot wurde zum 29.12.2023 ausgesetzt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English