Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme / Tierhaltung Änderungsanzeige Entgegennahme

    Nutztierhaltung; Anzeige

    Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere anmelden bzw. ihren Betrieb anzeigen.

    Beschreibung

    Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.

    Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.

    Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.

    Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge

    Online-Dienste

    Anmeldebogen für Bienenvölker

    ID: L100042_130734.-130309

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihre Bienenvölker melden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Anzeige über die Führung eines Tierbestandes

    ID: L100042_131776.-130309

    Beschreibung

    Sie können die Anzeige über die Führung eines Tierbestandes nach § 26 Viehverkehrsverordnung online übermitteln.

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Haßberge - FB 15 Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung (LRA HAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 2

    97461 Hofheim i.UFr.

    Postfachadresse

    Postfach 1401

    97431 Haßfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verbraucherschutz@landratsamt-hassberge.de

    De-Mail: poststelle@hassberge.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/641632425738Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9523 7829

    Fax: +49 9523 501041

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie halten eine der oben genannten Tierarten.

    Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

    Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Halter/innen von Rindern, Schweinen, Schafen und Hennen und Puten müssen die Haltung außerdem bei der Tierseuchenkasse anmelden.

    Der Tierhalter/die Tierhalterin von Landtieren hat ein Bestandsregister zu führen.

    Außerdem muss die Aufnahme und Abgabe von Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) gemeldet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024

    Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Haßberge am 21.08.2024

    Stichwörter

    Tierhaltung, Tierhaltungsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English