Aquakulturbetrieb; Beantragung einer Genehmigung oder Registrierung

    Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder genehmigen zu lassen.

    Beschreibung

    „Aquakultur“ ist die Haltung von Wassertieren zum menschlichen Verzehr, wobei die Tiere während der gesamten Aufzucht oder Haltung, einschließlich Ernte, Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person bleiben, mit Ausnahme der Ernte bzw. des Fangs wild lebender Wassertiere, die anschließend bis zur Schlachtung vorübergehend ohne Fütterung gehalten werden.

    U.a. folgende Aquakulturbetriebe benötigen eine Zulassung vom zuständigen Veterinäramt:

    • Aquakulturbetriebe, aus denen gehaltene Wassertiere, entweder lebend oder als Erzeugnis tierischen Ursprungs verbracht werden sollen
    • Andere Aquakulturbetriebe, die ein erhebliches Risiko darstellen
    • Quarantänebetriebe
    • Vektorbetriebe
    • Aquakultur zu Zierzwecken in offenen Systemen

    Der Antrag auf Zulassung muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Unternehmers
    • Standort und Beschreibung des Betriebes
    • Art(en), Kategorie(n) und Menge der in dem Betrieb gehaltenen Tiere
    • Art des Aquakulturbetriebs
    • Sonstige relevante Aspekte, wie bspw.
      • Wasserversorgung
      • Zuflussmenge
      • Darlegung, mit welchen Maßnahmen die Verschleppung von Seuchen verhindert wird
      • ggf. Angaben zur Behandlung der Abwässer

    Für alle weiteren Aquakulturbetriebe besteht grundsätzlich eine Registrierungspflicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Miesbach - 32 Wasser, Abfall und Bodenschutz (LRA MB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 4

    83714 Miesbach

    Postfachadresse

    Postfach 303

    83711 Miesbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/257860367615Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8025 704-0

    Fax: +49 8025 704-77040

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie müssen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) die Erteilung einer Betriebsnummer mit dem Betriebstyp „Fischhalter“ beantragen. Fischhalter, die bereits eine 12-stellige Nummer besitzen, weil sie zum Beispiel gleichzeitig auch Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebes oder sonstiger Tierhalter sind, müssen sich ebenfalls beim AELF melden und sich ergänzend den Betriebstyp „Fischhalter“ zuweisen lassen. Erst nach der Zuweisung dieser Betriebsnummer kann der Antrag auf Genehmigung bzw. Registrierung eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Zulassung bzw. Registrierung eines Aquakulturbetriebs hat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit zu erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English