Verantwortliche für Veranstaltungstechnik; Beantragung eines Befähigungszeugnisses

    Personen, die als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik tätig werden möchten, können die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses beantragen.

    Beschreibung

    Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben und Pflichten von "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann. Soweit dafür ein Befähigungszeugnis benötigt wird, kann dieses auf Antrag von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt werden.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Nachweis der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik"
      • Nachweis Hochschulabschluss Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik (zusätzlich ein Jahr Berufspraxis in der Veranstaltungstechnik)
      • Nachweis technische Bühnen- und Studiofachkraft (Theater- oder Beleuchtungsmeister)
      • Nachweis gleichwertige Ausbildung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben und durch einen Ausbildungsnachweis belegt werden, sind entsprechend den europäischen Richtlinien zu Anerkennung von Berufsqualifikationen gleichgestellt
      • für Befähigungszeugnis: Passfoto

    Voraussetzungen

    Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis beizufügen.

    Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, die ein Befähigungszeugnis benötigen, sind

    • die Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik
    • technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Meisterprüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik,
    • Hochschulabsolventen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss der Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen und
    • technische Bühnen- und Studiofachkräfte (Theater- und Beleuchtungsmeister), die das Befähigungszeugnis nach den bis zum Inkrafttreten der Verordnung geltenden Vorschriften erworben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder per Online-Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden.

    Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis und ein Passfoto beizufügen. Die IHK prüft den Antrag und stellt ggf. ein Befähigungszeugnis aus.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Für das Befähigungszeugnis wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist immer der Nachweis der erforderlichen Voraussetzung dem Antrag beizufügen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English