Rettungsdienst; Anmeldung zur Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens

    Unternehmer, die gewerbsmäßig Personen mit Krankenkraftwagen im Bereich Notfallrettung/ arztbegleiteter Patiententransport/ Krankentransport/ Patientenrückholung befördern wollen, müssen als Voraussetzung zum Erhalt der Genehmigung unter anderem fachlich geeignet sein.

    Beschreibung

    Wer Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport oder Patientenrückholung als Unternehmer betreibt, bedarf einer Genehmigung. Der Unterschied zu Beförderungen, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen besteht darin, dass hier während der Fahrt eine medizinische Betreuung bzw. die besonderen Einrichtungen des Krankenkraftwagens erforderlich sind. Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung/der Transport von Personen mit Kraftfahrzeugen im Bereich

    • Notfallrettung,
    • arztbegleiteter Patiententransport,
    • Krankentransport,
    • Patientenrückholung

    unterliegt daher dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz.

    Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen sind die Kreisverwaltungsbe-hörden, in deren Gebieten sich die Integrierte Leitstelle eines Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung befindet, als untere Rettungs-dienstbehörde für den jeweiligen Rettungsdienstbereich (Art. 49 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG). Die Genehmigung  wird dem Unternehmer für die Dauer von höchstens sechs Jahren erteilt.

    Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes, persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Die fachliche Eignung überprüfen die IHKs mit der Fachkundeprüfung für Notfallrettung/ arztbegleiteter Patiententransport/ Krankentransport/ Patientenrückholung.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Zeugnisses/ der Urkunde als Rettungssanitäter/in oder Notfallsanitäter/in

    Voraussetzungen

    Abschluss als Rettungssanitäter/in oder Notfallsanitäter/in

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Gebührenbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden

    Gegen den Prüfungsergebnisbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch ‎eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Eine Anmeldung zur Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ist zwingend erforderlich. Die zuständige Industrie- und Handelskammer bietet zwei bis vier Prüfungstermine im Jahr an.

    Die Prüfung ist eine Gesamtprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Die schriftliche Prüfung dauert zwei Stunden und besteht aus offenen Fragen und Multiple-Choice-Fragen. Der mündliche Prüfungsteil soll eine halbe Stunde je Prüfungsteilnehmer / Prüfungsteilnehmerin nicht überschreiten.

    Die Prüfungssprache ist Deutsch.

    Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf.

    Die Prüfung kann wiederholt werden.

    Nach bestandener Prüfung erteilt die zuständige IHK dem Prüfungsteilnehmer / der Prüfungsteilnehmerin eine Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung.

    Fristen

    Anmeldeschluss zur Prüfung (14 Tage vor dem Prüfungstermin)

    Bearbeitungsdauer

    Nach erfolgreich abgelegter Prüfung maximal eine Woche bis zum Versand der Fachkundebescheinigung.

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der zuständigen IHK. Es wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 165,00 EUR erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen vor Prüfungsbeginn das Originalzeugnis zum/zur Rettungssanitäter/in und zur Notfallsanitäter/in vorlegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English