Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Abnahme

    Arzneimittel; Anmeldung zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

    Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein. Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen.

    In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Der Fragebogen umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen und 5 offene Fragen.

    Sie sollten sich auf die Prüfung inhaltlich vorbereiten, beispielsweise durch Besuch eines Vorbereitungskurses. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

    Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen, mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

    Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    Online-Dienst

    Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

    ID: L100042_41621.-76028

    Beschreibung

    Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    Adresse

    Hausanschrift

    D.-Martin-Luther-Str. 12

    93047 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 110355

    93016 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@regensburg.ihk.de

    De-Mail: info@ihk-regensburg.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/742966449723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5694-0

    Fax: +49 941 5694-279

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Voraussetzungen

    • keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einlegen können, können Sie dem Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Zunächst melden Sie sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.

    • Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung
    • Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab
    • Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung

    Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 26.02.2022

    Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim am 18.09.2024

    Stichwörter

    Arzneimittel, Arzneimittelgesetz, Drogerie, Freiverkäufliche Medikamente, Kräuter, Medikamente, Medikamente verkaufen

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English