Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Führerschein; Beantragung des Umtausches

    Die alten Papierführerscheine sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen, befristeten EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.

    Beschreibung

    Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt.

    Sie können Ihren alten grauen oder rosa Papierführerschein jederzeit in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein umtauschen. Den Umtausch müssen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (=Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.

    Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden.

    Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:

    • Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
    • Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.07.2022
    • Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
    • Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
    • Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025

    Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – folgende Umtauschfristen*:

    • Ausstellungsjahre 1999-2001 bis 19.01.2026
    • Ausstellungsjahre 2002-2004 bis 19.01.2027
    • Ausstellungsjahre 2005-2007 bis 19.01.2028
    • Ausstellungsjahr 2008 bis 19.01.2029
    • Ausstellungsjahr 2009 bis 19.01.2030
    • Ausstellungsjahr 2010 bis 19.01.2031
    • Ausstellungsjahr 2011 bis19.01.2032
    • Ausstellungsjahre 2012-18.01.2013 bis 19.01.2033

    *Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein jedoch erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse unten) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.  

    An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.  

    In diesem Zusammenhang ist bezüglich der alten Papierführerscheine darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.

    Für weitere Informationen wird insofern auf die Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer" verwiesen (siehe unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Landsberg am Lech: Ergänzung: Landratsamt Landsberg am Lech

    Online-Dienst

    Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein

    ID: L100042_196636.-169019

    Beschreibung

    Mit dem Online-Dienst "Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein" kann der Nutzer den Umtausch seines alten Papierführerscheins (BRD, DDR oder Saarland) in einen EU-Kartenführerschein beantragen.

    Online erledigen

    • Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein
      Mit dem Online-Dienst "Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein" kann der Nutzer den Umtausch seines alten Papierführerscheins (BRD, DDR oder Saarland) in einen EU-Kartenführerschein beantragen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Landsberg am Lech (LRA LL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Kühlmann-Straße 15

    86899 Landsberg am Lech

    Postfachadresse

    Postfach 101453

    86884 Landsberg am Lech

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ll.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=39775866412Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/39775866412Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8191 129-0

    Fax: +49 8191 129-1011

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • bisheriger Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Umtausch in EU-Kartenführerschein: ca. 25 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.11.2024

    Hinweise für Landsberg am Lech: Ergänzung: Landratsamt Landsberg am Lech

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Landsberg am Lech am 29.11.2024

    Stichwörter

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