Bergbau Anzeige von verantwortlichen Personen - Namhaftmachung / Bestellung Entgegennahme / Bergbau Anzeige von verantwortlichen Personen - Änderung der Stellung im Betrieb Entgegennahme / Bergbau Anzeige von verantwortlichen Personen - Abberufung Entgegennahme

    Bergbau; Anzeige der Bestellung einer verantwortlichen Person

    Zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus bergrechtlichen Vorschriften ergeben, zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes kann eine Aufsichtsperson (verantwortliche Person) nach §§ 58 ff Bundesberggesetz bestellt werden.

    Beschreibung

    Die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Ordnung in einem Betrieb, der dem Bergrecht untersteht, liegt zunächst beim Bergwerksunternehmer, repräsentiert durch den Vorstand des Unternehmens bzw. bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Personen.

    Die Verantwortung für die Leitung und Beaufsichtigung einzelner Betriebsteile kann an weitere Aufsichtspersonen (verantwortliche Personen) delegiert werden. Die Beantragung zur Namhaftmachung zur Verantwortungsübertragung (Bestellung) muss schriftlich erfolgen.

    In der Bestellung sind die Aufgaben und Befugnisse genau zu beschreiben; die Befugnisse müssen den Aufgaben entsprechen. Es ist durch innerbetriebliche Anordnungen sicherzustellen, dass die verantwortlichen Personen ihre Aufgaben erfüllen und ihre Befugnisse wahrnehmen können.

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Oberfranken

    Online-Dienst

    Anzeige von verantwortlichen Personen nach § 60 Abs. 2 BBergG

    ID: L100042_137638.-136701

    Beschreibung

    Sie können die Aufsichtsperson (verantwortliche Personen), die zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus bergrechtlichen Vorschriften ergeben, zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes bestellt wurde, online anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 6

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-1397

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Bestellung zu einer verantwortlichen Person:

    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • Fachkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Bestellung einer verantwortlichen Person bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 22.11.2024

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Oberfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberfranken am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English