Wasserversorgung; Sicherstellung
Beschreibung
Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung).
Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.
Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.
In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Altenmünster
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86450 Altenmünster
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Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@altenmuenster.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=77664373494Sicheres Kontaktformular
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Telefon Festnetz: +49 8295 9690-0
Fax: +49 8295 9690-40
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 14.11.2024
Stichwörter
Gartenanschluss; Grundstücksanschluss; Hausanschluss; Trinkwasserqualität;, Hygienevorschriften; Anschluss- und Benutzungszwang; Trinkwasserhygiene, Wasserversorgungsleitung, Wasserversorgungsbeiträge, Wasserversorgungsgebühren;