Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
Beschreibung
Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios.
Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Informationen über die Zulassungsbehörden in Bayern finden Sie unter "Weiterführende Links".
Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung reservieren (siehe "Verwandte Themen").
Fahrzeuge können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Personalausweis mit Signaturfunktion und dass auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sich bereits die neuen freilegbaren Sicherheitscodes befinden.
Diese Plaketten und die neuen Fahrzeugscheinmuster werden seit 1. Januar 2015 bei jedem Zulassungsvorgang (soweit erforderlich) ausgegeben.
Wird ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dieses Fahrzeug unter Vorlage eines Verwertungsnachweises unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen zu lassen. Die Zulassungsbehörde gibt die Daten im Register ein und gibt den Verwertungsnachweis nach Überprüfung wieder heraus (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 FZV).
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind der Zulassungsbehörde unverzüglich nach der Verwertung zu übergeben. Die Zulassungsbehörde hat die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II einzuziehen und zu vernichten.
Entsprechendes gilt auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in einem Drittstaat entsorgt wird.
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Online-Dienste
Online Zulassungsbehörde
Beschreibung
Online erledigen
- Online ZulassungsbehördeSie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Terminvereinbarung
Beschreibung
Online erledigen
- TerminvereinbarungSie können einen Termin mit Ihrer Zulassungsbehörde online vereinbaren.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Passau - Kfz-Zulassung (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Passauer Str. 39
94121 Salzweg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/164628414825Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-0
Fax: +49 851 2894
Internet
Landratsamt Passau - Zulassungsstelle Pocking (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Simbacher Str. 16
94060 Pocking
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/330734279938Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-4725
Fax: +49 8531 248476
Internet
Landratsamt Passau - Zulassungsstelle Hauzenberg (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 18
94051 Hauzenberg
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/347512056938Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-4722
Fax: +49 8586 979681
Internet
Landratsamt Passau - Zulassungsstelle Salzweg (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Passauer Str. 39
94121 Salzweg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/381067610938Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-0
Fax: +49 851 2894
Internet
Landratsamt Passau - Zulassungsstelle Vilshofen an der Donau (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Passauer Straße 51
94474 Vilshofen
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/364289833938Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-4740
Fax: +49 8541 915721
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Amtliche(s) Kennzeichen
- bei Entsorgung des Fahrzeugs: zusätzlich Verwertungsnachweis, Zulassungsbescheinigung Teil II
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Außerbetriebsetzung
- § 17 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Verwertungsnachweis
- § 24 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Sie kann auch internetbasiert durchgeführt werden. Sie erfolgt dann automatisiert und ist nach Abschluss der Eingaben sofort wirksam. Der Halter erhält auf dem Postweg eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung.
Voraussetzungen dafür ist die Eingabe der Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Fristen
Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.
Kosten
- Außerbetriebssetzung bei einer Zulassungsbehörde: 15,90 EUR
- Außerbetriebssetzung über das Internet: 2,10 EUR
- Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
- Hinzu kommen die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs außerdem 2,60 EUR.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 21.08.2024
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Passau am 08.11.2024
Stichwörter
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