Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Schlepp- oder Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen durchführen möchten.
Beschreibung
Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2979
Internet
erforderliche Unterlagen
- Schleppberechtigung
- Nachweis über geeichten Barographen
- Nachweis über Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs, die das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich einschließt
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis kann erteilt werden,
- wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
- das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
- nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
- die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Fristen
1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug
Kosten
60,00 - 260,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Reklameflüge, bei denen die Reklame nur in der Beschriftung des Luftfahrzeugs besteht, bedürfen keiner Erlaubnis.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 20.08.2024