Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung / Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang / Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich

    Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

    Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.

    Zuständige Behörden:

    • Die Kreisverwaltungsbehörden:  
      Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
    • Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
      Im gewerblichen Bereich,  z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken.
    • Die Bergämter:
      Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.

    Hinweise für Oberallgäu: Ergänzung: Landratsamt Oberallgäu

    Online-Dienste

    Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV - gewerblicher Bereich (Empfänger: Regierung)

    ID: L100042_136056

    Beschreibung

    Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß § 34 1. SprengV online bei der zuständigen Regierung beantragen.

    Online erledigen

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    Beantragung einer sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

    ID: L100042_137593.-136675

    Beschreibung

    Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde. Diese können Sie online beantragen.

    Online erledigen

    • Beantragung einer sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
      Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde. Diese können Sie online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Morellstraße 30 d

    86159 Augsburg

    Postanschrift

    86136 Augsburg

    Öffnungszeiten


    Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
    Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
    Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6048312972283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2700

    Sprachversion

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    Sprache: en

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    Landratsamt Oberallgäu (LRA OA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberallgäuer Platz 2

    87527 Sonthofen

    Postanschrift

    Oberallgäuer Platz 2

    87527 Sonthofen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-oa.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=79998040422Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/79998040422Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8321 612-0

    Fax: +49 8321 612-369

    Internet

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    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bergamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/154301803680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: 21 Jahre
    • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Die zuständige Behörde stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Prüfung der sprengstoffrechtlichen Voraussetzungen aus.

    Fristen

    keine

    Kosten

    70 bis 290 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024

    Hinweise für Oberallgäu: Ergänzung: Landratsamt Oberallgäu

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Oberallgäu am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English