Sehteststellen Anerkennung

    Sehteststellen; Beantragung der amtlichen Anerkennung

    Die zuständige Regierung erteilt die Anerkennung für Sehteststellen. Inhaber dieser Anerkennung sind berechtigt, Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchzuführen.

    Beschreibung

    Wer Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte und nicht schon nach den Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung als amtlich anerkannte Sehteststelle gilt, bedarf gem. § 67 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) der Anerkennung durch die jeweilige Regierung. Als amtlich anerkannt gelten gem. § 67 Abs. 4 und 5 FeV Betriebe von Augenoptikern, Begutachtungsstellen für Fahreignung, Ärzte des Gesundheitsamts oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung sowie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". Amtlich anerkannte Sehteststellen dürfen Sehtests durchführen und Sehtestbescheinigungen ausstellen, die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T bei einer Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden müssen.

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Niederbayern

    Online-Dienst

    Sehteststellen; Beantragung der amtlichen Anerkennung

    ID: L100042_136426.-135714

    Beschreibung

    Sie können die amtliche Anerkennung einer Sehteststelle, eine Verlängerung sowie Änderungen/Ergänzungen der Anerkennung online beantragen und die Aufgabe der Tätigkeit online anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 23 – Schienen- und Straßenverkehr (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regierungsplatz 540

    84028 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/216748377634Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • einfaches Führungszeugnis des Antragstellers, nicht älter als drei Monate
    • Nachweis der geforderten Sachkunde des Sehtestpersonals
    • Nachweis über Sehtestgerät gemäß DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013
    • Bestätigung eines Arztes, dass er die Aufsicht übernimmt
    • Unterlagen zu den als Sehteststelle vorgesehenen Räumlichkeiten.

    Voraussetzungen

    1. Der Antragsteller muss seine Zuverlässigkeit nachweisen.
    2. Geschultes Personal für die Durchführung der Sehtests muss vorhanden sein.
    3. Ein Sehtestgerät gemäß der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013 sowie als Sehteststelle geeignete Räumlichkeiten müssen vorhanden sein.
    4. Eine regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung muss gewährleistet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Ein Antrag mit allen Nachweisen ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.

    Über das von den Regierungen hierzu angebotene Online-Verfahren kann nicht nur die amtliche Anerkennung einer Sehteststelle online beantragt werden, sondern auch bei vorhandener Anerkennung eine Verlängerung sowie Änderungen/Ergänzungen der Anerkennung. Zudem kann hiermit die Aufgabe der Tätigkeit online angezeigt werden.

    Kosten

    Rahmengebühr: 51,10 bis 307,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Niederbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Niederbayern am 02.07.2024

    Stichwörter

    Anerkennung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisbehörde, Fahrerlaubnisverordnung, Führerschein, Führerscheinstelle, Optiker, Sehtest, Sehtester

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English