Vorbereitungsdienst an Grund- und Mittelschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung

    Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Grund- und Mittelschullehrkräfte sowie Fach- und Förderlehrkräfte wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.

    Beschreibung

    Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an Universitäten bzw. Staatsinstituten erfolgt eine zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Einsatzschulen und im Seminar.

    Die Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter werden durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Regierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung auf Seminare vor. Jede Grund- und Mittelschule kann grundsätzlich Dienstort sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr. Er gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.

    Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:

    • eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern (GS/MS: 8 Wochenstunden, FaL: 10 Wochenstunden), bzw. bei den Förderlehrkräften eine unterrichtliche Verpflichtung von 10 Wochenstunden und 2 Verwaltungsstunden,
    • Praktikum im Unterricht einer Betreuungslehrkraft,
    • eigenverantwortliche Hospitation und
    • Seminarveranstaltungen.

    An zwei (GS/MS) Wochentagen besuchen die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter der GS bzw. MS die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die angehenden Lehrkräfte an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation). Die Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter besuchen nur an einem Wochentag das Seminar.
     
    Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:

    • GS/MS: 15 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern und gegebenenfalls auch in nicht studierten Fächern, FaL: 16 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht, die Förderlehrkräfte haben eine unterrichtliche Verpflichtung von 14 Wochenstunden sowie 2 Verwaltungsstunden,
    • eigenverantwortliche Hospitation und
    • Seminarveranstaltungen.

    Der Vorbereitungsdienst endet mit der erfolgreichen Ablegung der Zweiten Staatsprüfung bzw. mit der Staatlichen Anstellungsprüfung als Fach- oder Förderlehrkraft.
     
    Während des Vorbereitungsdienstes haben die Schulleitungen und die Seminarleitungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Grund- und Mittelschule sowie die der Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter  verschiedene Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Regierung (z. B. Übermittlung von Seminarbögen, Mitteilung von Beobachtungen). Auch ist in bestimmten Fällen die Genehmigung der zuständigen Regierung erforderlich (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheim- oder Jugendherbergsaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt). Die dienstliche Verwendung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

    Die Formblätter für die Mitteilungen und Anträge sind unter "Formulare" abrufbar.

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Für Oberbayern sind keine Formulare erforderlich.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: volksschulen@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/305301796680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei der zuständigen Regierung einzureichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 09.02.2024

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English