Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb; Beantragung einer Genehmigung zur Durchführung
Beschreibung
Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko (high risk commercial specialised operation) bezeichnet jeden gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb über einem Gebiet, in dem die Sicherheit von Dritten am Boden in Notfällen voraussichtlich gefährdet würde, oder gemäß Festlegung der zuständigen Behörde des Ortes, an dem der Flugbetrieb durchgeführt wird, jeden gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb, der aufgrund seines besonderen Charakters und des lokalen Umfelds, in dem er stattfindet, ein hohes Risiko darstellt, insbesondere für Dritte am Boden.
Die Durchführung von gewerblich spezialisiertem Flugbetrieb mit hohem Risiko bedarf der vorherigen Genehmigung.
Eine Übersicht mit gewerblichen Aktivitäten, die in Deutschland als "gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko" eingestuft werden, finden Sie unter "Weiterführende Links".
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2979
Internet
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3054
38020 Braunschweig
Kontakt
E-Mail: buergerinfo@lba.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2667280362114Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EGFassung: 26.01.2016
- VERORDNUNG (EU) 2018/1139 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des RatesFassung: 22.08.2018
- VERORDNUNG (EU) Nr. 965/2012 DER KOMMISSION vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Fassung vom 31.12.2020)
Verfahrensablauf
Weitere Informationen
- Bekanntmachung des Bundes und der Länder - Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko
- Zuständigkeitsmatrix zum Flugbetrieb - Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern
- Informationen und Hinweise zur Erstellung von Standardbetriebsverfahren für die Durchführung des spezialisierten Flugbetriebs
- FAQ zum spezialisierten Flugbetrieb
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 20.08.2024
Stichwörter
Außenlasttransporte über Städten, dicht besiedelten Gebieten oder Menschenansammlungen, Flugbetrieb mit Personen-Außenlasten, Human external cargo, Lawinensprengflüge