Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis
Beschreibung
Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.
Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:
- technische Daten des Ballons
- Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
- Anzahl der Nutzlastpakete
- Auflassort (Koordinaten-Angabe)
- Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Online-Dienst
Unbemannter Freiballon - Betrieb
Beschreibung
Online erledigen
- Unbemannter Freiballon - BetriebSie können die Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Freiballonen online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2979
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 20.08.2024
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 15.02.2024