Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis

    Für den Betrieb von unbemannten Freiballonen ("Wetterballon") ist eine Erlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.

    Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:

    • technische Daten des Ballons
    • Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
    • Anzahl der Nutzlastpakete
    • Auflassort (Koordinaten-Angabe)
    • Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Online-Dienst

    Unbemannter Freiballon - Betrieb

    ID: L100042_148365.-144986

    Beschreibung

    Sie können die Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Freiballonen online beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heßstr. 130

    80797 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2979

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    erforderliche Unterlagen

    • Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes

    Voraussetzungen

    Ein unbemannter Freiballon darf nur dann betrieben werden, wenn beim Auftreffen des Ballons oder eines Teils davon, einschließlich der Nutzlast, auf die Erdoberfläche Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    ca. 1 Woche vor Starttermin

    Kosten

    30,00 bis 500,00 EUR

    Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unbemannte Freiballone lassen sich je nach Gewicht und Nutzlast in verschiedene Klassen unterteilen (leicht, mittelschwer und schwer). Abhängig von Gesamtmasse und Aufstiegsort des Freiballons kann neben der Beantragung der Erlaubnis die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 20.08.2024

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English