Luftfahrerschein; Beantragung der Erteilung einer weiteren Berechtigung
Beschreibung
Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf die Berechtigung zur Durchführung von Kunstflügen, die Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern, um die Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung, die Berechtigung von verschiedenen Startarten für Inhaber einer Segelflugpilotenlizenz und die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung eines Ballonpiloten, erweitert werden.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Online-Dienst
Sprachenvermerk Erteilung Verlängerung Erneuerung - Antrag
Beschreibung
Online erledigen
- Sprachenvermerk Erteilung Verlängerung Erneuerung - AntragSie können den Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung des Sprachenvermerks online einreichen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2979
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lizenz im Original oder gut lesbare Kopien von Vorder- und Rückseite
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
- bei Antrag auf Erteilung der Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung: Nachweis Befähigungsüberprüfung
- bei Antrag auf Erteilung / Erweiterung der Bergflugberechtigung: bei Durchführung der praktischen Prüfung mit dem Inhaber einer ausländischen Prüferanerkennung, eine Kopie der ausländischen Lizenz und Prüferanerkennung des Prüfers
Voraussetzungen
- Wenn Sie die Kunstflugberechtigung erwerben möchten, müssen Sie über eine
- Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug) oder
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug) verfügen.
- Wenn Sie die Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern erwerben möchten, müssen Sie über eine
- Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (Flugzeug),
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug) oder
- Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL mit Rechten für TMG) verfügen.
- Wenn Sie die Nachtflugberechtigung erwerben möchten, müssen Sie über eine
- Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug),
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug),
- Privatpilotenlizenz (Hubschrauber),
- Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL mit Rechten für TMG) oder
- Ballonpilotenlizenz verfügen.
- Wenn Sie die Berechtigung für weitere Startarten in einer Segelfluglizenz beantragen möchten, müssen Sie über eine Segelflugpilotenlizenz verfügen.
- Wenn Sie die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung für Inhaber von Ballonpilotenlizenzen erwerben möchten, müssen Sie
- das Alter von 18 Jahren erreicht haben,
- nach erstmaliger Erteilung der Lizenz mindestens folgende Flugerfahrung absolviert haben: Inhaber BPL: 50 Fahrstunden und 50 Starts und Landungen als PIC auf Ballonen,
- die Rechte für die Ballonklasse, in der die Rechte für den gewerblichen Flugbetrieb ausgeübt werden sollen, müssen vorhanden sein,
- die praktische Prüfung mit einem Prüfer in der Ballonklasse, in der die Befähigung für den gewerblichen Ballonflugbetrieb nachgewiesen werden muss, abgelegt haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 30.10.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 29.08.2024